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wurden auch allerhand Gemeindeangelegenheiten an den Ehdingen besprochen, endlich auch Privatsachen verschiedener Art verhandelt, als Vergleiche, Verträge, Käufe geschlossen, Lossagen ertheilt. Diese Verhandlungen zu leiten, wurde ein unparteiischer und deshalb oft einer andern Gemeinde angehöriger Mann zum Dingsrichter erwählt, vor welchem Herrschaft und Gemeinde mit ihren „Rügen“ einander entgegentraten.“

Ausführliche Nachrichten über gehegte Gedingsgerichte in Berthelsdorf finden sich blos vom 29. November 1719, den 6. October 1721 und den 10. Juni 1727. Gedingsrichter war damals Peter Johne, Schullehrer in Ruppersdorf, und Rügenmeister – diesen Namen führte derjenige, welcher zur Anzeige der vorgekommenen Vergehungen verpflichtet war – Andreas Moßler, Gerichtsschreiber in Großhennersdorf. Abgehalten wurde es im hiesigen Kretscham.

Bei dem am 29. November 1719 abgehaltenen Dingsgerichte waren außer der sämmtlichen Gemeinde noch gegenwärtig: Johann Gottlob Plaz, der als kaiserlich geschworner Notar publ. das Protocoll führte, der damalige Gerichtsdirector von Berthelsdorf, Samuel Friedrich Großer, der Dingsrichter, der Rügenmeister und die beiden Zeugen Caspar Winkler, Verwalter, und Michael Richter, Steiger beim damaligen hiesigen Bergwerke. Zunächst machte der Gerichtsdirector der Gemeinde bekannt, daß die verwittwete Landvögtin Henriette Catharina v. Gersdorf, als ihre gnädige Erb- und Lehnsherrschaft, aus erheblichen Ursachen gesonnen sei, ein ordentliches Dingsgericht zu halten und zu hegen, „damit denen fast täglich geführten Beschwerden, derer Unterthanen Dienste, Schuldigkeit und Gebühr betreffend, als welche sie theils unterlassen, theils dem alten Urbario und commissarischen Receß zuwider nicht völlig geleistet hätten, oder wohl gar mit dem, wenns durch Nachlässigkeit der Pächter versehen, sich schützen wollen, hierbei gänzlich abgethan und gehoben werden möchte. Nach diesem hat der hierzu verordnete Gedingsrichter, dem die sämmtlichen Gerichten in Berthelsdorf adjungirt waren, das Dingsgericht dem gewöhnlichen Brauche nach auf’s Feierlichste geheget und der Rügenmeister die gesammten Rügen, Gebote und Verbote, auch Gerechtsame und Verordnungen gnädiger Herrschaft deutlich abgelesen, die sämmtlichen Unterthanen auch alles, was darin enthalten,

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Gottlieb Korschelt: Geschichte von Berthelsdorf. Selbstverlag des Verfassers, Berthelsdorf bei Herrnhut 1852, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_von_Berthelsdorf.pdf/91&oldid=- (Version vom 1.8.2018)