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Markung, die wieder unter verschiedene Lehnsbesitzer in Mellrichstadt vertheilt sind. Zur Zeit des gedachten Lebrechts Gottfried von Bibra zu Irmelshausen war die Anzahl dieser Lehnsbesitzer 24.

So oft ein neuer Untermarschall antritt, so müssen die Lehnleute so wohl des Büchelberges als der Mellrichstädter Güter die Huldigung aufs neue leisten. Der Ertrag von diesem ziemlich zahlreichen Lehnhofe ist indessen gering. Der gewisse Ertrag besteht in den jährlichen Zu- und Abschreibgebühren, die, nachdem die Fälle umwechseln, in verschiedenen Jahren von 25 bis auf 160 fl. Fr. hinaufsteigen können. Beträchtlich aber werden die Einkünfte, wenn Lehen durch Todesfälle eröffnet werden, weil sie in Ermangelung männlicher Descendenten alle der Lehnsherrschaft oder dem Erbuntermarschallamte anheimfallen. Zum Beweise, wie diese Lehen von dem Erbuntermarschallamte ertheilt werden, habe ich hier einige von Heinrich von Bibra zu Schwebheim an einige Lehnleute zu Mellrichstadt als Untermarschall ausgefertigte Lehnbriefe beygefügt.[1]

Von den Obliegenheiten und eigentlichen Dienstleistungen der Ober- und Untererbmarschälle


  1. Urk. XI. XII. XIII. XIV.