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der Fürstgrafen von Henneberg dem Erbuntermarschallamt gewisse Einkünfte und Güter beygelegt haben müsse, ist nur zu gewiß. Zu keiner Zeit wurde von Seiten des Untermarschallamts den alten ehedem mit dem Hofamte verbundenen Gütern so eifrig nachgeforscht, als da das Geschlecht der Echter mit dem Geschlechte von Bibra zugleich in dasselbe eingesetzt wurde. Beyde Geschlechter wendeten sich an die Wirzburgischen und Hennebergischen Archive, um von ihren alten ursprünglichen Rechten und Nutzungen unterrichtet zu werden. Unter andern Documenten wurde dem Franz Echter von Mespelbrunn den 17 Merz 1642 ein Verzeichniß der Wirzburgischen Äbte, die den vier Ämtern des Stifts Wirzburg eine Mark Silbers geben sollen, vom Jahre 1495 zugestellt. Diese Äbte waren: der Abt und Probst zu St. Burkardt, die Äbte zu St. Stephan, zum Schotten, zu Schwartzach, zu Thereß, zu Münchrod, zu Aura, zu Münchsteinach, zu Neuenstadt bey Lohr, zu Amorbach, zu Camberg, zu Murhart, zu Schluchtern, zu Münchaurach.[1] Unter diesem Verzeichnisse steht mit der eignen Hand des Otto von der Kehr, des bekannten Untermarschalls:


  1. Urk. X.