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1701 dem Hanns Caspar von Bibra, daß er das Obererbmarschallamt dem Domprobst des Hochstifts Bamberg, Otto Philipp Freyherrn von Guttenberg und dessen Brüdern, Carl Rudolph, Johann Ehrhard Christoph und Carl Christoph Freyherrn von Guttenberg und ihren männlichen Erben, also seinem eigenen Geschlechte, übertragen habe und wies ihn für sich und sein Geschlecht mit der zu empfangenden Lehnserneuerung in der Folge an die neuen Verweser dieses ehedem von einem der angesehensten fürstlichen Häuser geführten Hofamtes an. Johann Caspar nahm auch schon im folgenden Jahre den 8 May 1702 die erste Belehnung vom Domprobst Otto Philipp von Guttenberg, aber durch seinen ältesten Sohn Johann Caspar an.[1] Dieses war der erste Fall, daß die Belehnung vor dem Obermarschallamte durch einen Bevollmächtigten empfangen wurde. In der Folge wurde sie allemahl durch einen Bevollmächtigten eingenommen und die Freyherren von Guttenberg forderten es von dem freyherrlichen Geschlechte von Bibra selbst nicht anders. Überhaupt trifft man von nun an in den über das Untermarschallamt vorhandenen


  1. Urk. IX.