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so Er von vns zu empfaen, gnädig auch verleyhen. Dieweil es dann andeme, daß weyland vnser gnädiger lieber Herr vnd Vater, seel. Gedechtniß das Erbmarschallampt aus genugsamen, erheblichen und rechtmäßigen guten Vrsachen dem Stift Wirzburg refutiret vnd aufgekündiget, auch seit der Zeit desselben sich allerdings geäussert, deren Refutation auch wir bs vf diese stund anhengig gewesen vnd noch; Also haben wir gedachten von Bibra dieser seiner Bitt niht gewehren können, sondern ihn an End vnd Orth, da solches Erbmarschall Amt zu suchen vnd zu finden hiemit gewiesen. Zu Vhrkundt ist vnser Secret hierunter aufgedrukt. Actum Schleusingen. Sambstag nach Judica Ao. 1560.[1]

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Indessen sahen die Bischöffe von Wirzburg doch die Grafen von Henneberg, so lange ihr Mannsstamm in Georg Ernst fortlebte, stillschweigend für ihre Obermarschälle an. Der Bischoff Conrad von Bibra hätte die beste Gelegenheit gehabt, dieses Oberhofamt seinem eignen Geschlechte zuzuwenden, so wie es seine Nachfolger, Peter Philipp und Johann Gottfried in der Folge den ihrigen, den Geschlechtern von Dernbach und


  1. Dieses Antwortschreiben Georgs Ernst ist schon in den Samml. der verm. Nachrichten zur Sächs. Geschichte bekannt gemacht worden. Th. XI. S. 178.