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eben so fruchtlos. Wilhelm VI, so lange er lebte, und sein Sohn und Nachfolger, Georg Ernst, blieben bey dem einmal gethanenen Schritte so beharrlich, daß der letztere so gar den Heinrich von Bibra zu Schwebheim, welcher 1560 für seinen Bruder Steffan zu Kleinbardorf um die Beleihung des Untermarschallamts ansuchte, mit folgendem Antwortschreiben an Wirzburg verwies:

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Von Gottes Gnaden, Wir George Ernst, Graf und Herr zu Hennenberg, beckennen hiemit gegen allermänniglich, daß vf heute dato vor vns erschienen ist, der vest, vnser lieber getrewer, Heinrich von Bibra, daselbst vnd vns im Nahmen des auch Vesten Steffan von Bibra zu kleinen Bordorf, seines Bruders, krafft seines habenden gewalts, vnderthänig gebeten. Nachdem zwischen den beiden Geschlechtern Bibra vnd Khere von undencklichen Jahren inhalts etlicher verträge, breuchlich herkommen, daß alle wegk ein Geschlecht vmb das andere wechselsweise, das Vntermarschall Ambt des Stifts Würzburgk, von der Fürstlichen Grafschaft Henneberg empfangen vnd getragen, vnd aber ohnlängst der Vest, vnser auch lieber getreuer, Cunz von der Kehre seel. mit Tode abgangen, durchs welchs tötlich Hintritt dem Geschlecht von Bibra, der Zutritt zu solchen Vntermarschall Amt eröfnet, wir wollten ihnen solches Ampt, neben andern Lehnstücken,