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und in ihren Zuschriften die Courtoisie unterthänig, die die früheren Grafen aus religiöser Verehrung ohne Argwohn gebraucht hatten, als Schuldigkeit von ihnen forderten. Dieses letztere verlangte der Bischoff Conrad III. von Thüngen von dem Fürstgrafen Wilhelm VI. von Henneberg namentlich.[1] Wilhelm hielt es nun für Zeit, die Fesseln zu brechen, die seinem Fürstenhause mit dem Wirzburgischen Obermarschallamte nach und nach angelegt worden waren. Er entschloß sich dieses Hofamt, aus welchem im Grunde alle Verbindlichkeiten gegen das Stift abgeleitet wurden, gänzlich aufzusagen, und ging mit der ganzen reifen Politik dabey zu Werke, die er in seiner delicaten Lage mit dem Stifte bey einem solchen Schritte nöthig hatte. Wäre er mit seiner Entschließung gerade zu hervorgetreten, so hätte er und seine Nachfolger um alle die Güter kommen können, die er von dem Stifte Wirzburg zu Lehn hatte. Um diese also zu retten, wandte er seinen Credit mit der Erklärung, daß er das Obermarschallamt für sich selbst zurückbehalten wolle, zum letztenmahle dahin an, daß seine Söhne Wolfgang,


  1. Schultes diplomat. Geschichte Th. II. S. 286. n. g.