Seite:Geschichte und Rechte des dem Geschlechte von Bibra zugetheilten Erbuntermarschallamts des Hochstifts Wirzburg, so wie auch des Bibraischen Geschlechts-Seniorats, aus Urkunden.pdf/2

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die Rechte beyder mit einander verwechselt und besonders dem Erbuntermarschallamte von verschiedenen Schriftstellern Rechte zugetheilt worden sind, die eigentlich dem Geschlechts-Seniorate allein zugehören. Der Verf. der Begebenheiten des Wirzburgischen Burggrafen- Voigtey- und Obermarschallamts der gefürsteten Grafen zu Henneberg und von diesen weiter verliehenen Untermarschallamts in dem XI Th. der Sammlung vermischter Nachrichten zur Sächs. Geschichte beging diesen Fehler zuerst und andre Schriftsteller folgten ihm nach. Ich hoffe der weitern Verbreitung dieses Irrthums dadurch den sichersten Einhalt zu thun, wenn ich die Geschichte des Erbuntermarschallamts und des Bibraischen Geschlechtsseniorats von einander trenne und jede aus ihren Quellen und Documenten für sich abgesondert darlege. Zuverläßig wird den Liebhabern der Fränkischen Geschichte meine kleine Arbeit willkommen seyn, weil sie die Geschichte des Obermarschallamts eben so wie des Untermarschallamts bis auf die jetzige Periode in sich faßt, da sie der eben gedachte Verf. nur bis auf die Zeit der Grafen von Dernbach ausgeführet hat.