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III.
Geschichte und Rechte des dem Geschlechte von Bibra zugetheilten Erbuntermarschallamts des Hochstifts Wirzburg, so wie auch des Bibraischen Geschlechts-Seniorats, aus Urkunden.

Die Geschichte und die Rechte des Wirzburgischen Erbuntermarschallamts und des Bibraischen Geschlechts-Seniorats sind an sich so verschieden, daß jede ihre besondere Untersuchung um so mehr verdient, weil