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sie noch drey arme Seelen auf die Pfingstfeyertage zu erlösen habe, vorgestellet wurde; gingen damit nach Wirzburg, reichten die Bittschrift ein, und verrichteten inmittelst noch eine Wallfahrt, Gottes Seegen zu erhalten; allein sie mußten im Heimwege beten:

Es ist mit unsern Thun verlorn;
Verdienen nichts als eitel Zorn.

 Am dritten Wonnemonat Nachts um halb zehn Uhr, (ungefähr an diesen Tagen sind die Supplikanten auf dem Wege gewesen) bekam sie Frost und Zuckungen, eine Folge des Monatziels, und der zu langen Verweilung in der Kirche an einem kalten Tage; sie verlangte den Pfarrer, und dieser den Arzt: es wurde aber entschieden, daß keine Todesgefahr vorhanden wäre, und folglich die sacramentalische Versehung unterlassen,


    [468] von Euershausen nach Königshofen am 2ten – und nach dem Pochen in der Nacht vom 3ten auf den 4ten Lenzmonat geschehen. Wache halten, damit keine geheime Unterredungen gepflogen werden können, Speis und Trank anbieten, steht keinem Zwange gleich; ich frage aber die ganze vernünftige Welt: ob nicht bey Widersetzlichkeiten und tuckmäuserischen Sichtungen Schläge, wenn sie auch wirklich geschehen wären, eben so gut ein chirurgisches Heilmittel sind, als Schröpfen und Frottiren?