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er, Geistlicher, von Rom selbst überkommen, mitgetragen; wogegen ihm dieser den Jahrslohn eines Caplans zu geben versprochen hat.

 Alles vorige habe ihr ihre ältere, nun sieben Monate verstorbene Schwester, Anna Margaretha Schönin, einen Tag vorher, als das Erlösungsgeschäfft seinen Anfang genommen, und besonders das mit eingebrannter Hand vorgekommene Tüchlein gemacht worden, hererzählet[1], sodann sie als eine kranke Person dahin beredet, daß sie angeben sollte, als wenn ihr der verstorbene Geistliche (sie nannten ihn unter sich den Herrn Vetter Wolf) erschienen wäre, und gesagt hätte, daß die drey, ihres Vaters Stiefbrüder des Geistlichen rechte Brüder, das Geld herausgeben und dafür lauter heilige Messen gelesen werden sollten; denn deßwegen sey er zur armen Seele geworden, leide schon vierzig Jahre, und müsse hier umgehen.

 Dieses habe sie also gethan, und da inzwischen in ihrem Hause es einmahl so geplatzet und geraschelt, haben ihre Leute den Herrn Cooperator Fischer am Abend vor Maria Verkündigung (war der 24te März 1790) Abends um sieben Uhr durch


  1. Die Falschheit dieses Vorgebens erhellet daraus, daß Aussagerin nicht nöthig hatte, die Historie erst vor anderthalb Jahren von ihrer Schwester zu vernehmen: denn Margar. Schönin war damahls 18 Jahre alt.