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dieses Schreyens und Lärmens war diese, daß man des Verbotes ungeachtet überall das Buch las, und sogar auf der öffentlichen Straße, und in Kaffe- und Weinhäusern vorlas. Man ließ es sich häufig bringen, las es, und verkaufte es um fünf Gulden. Alles sprach und lachte über das Buch, und ließ die Prediger schreyen.

Als nun der Lärmen aufs höchste gestiegen war, und alles voll Erwartung stand, was noch ferner im Betreff dieses Handels geschehen würde, wurde durch einen Kabinetsbefehl eine eigne Inquisitionscommission niedergesetzt, die endlich aus dem Inhalte des Buches den Schluß machte: die Religion und das Reichssystem seyen darin angegriffen.[1]


  1. Unter dieser Firma kann man dem Verbrecher freylich eher zu Leibe gehen, als wenn er bloß Religionsketzer wäre. Man sagte: das Buch greife die Reichsgesetze an, indem es die Erbsünde verwerfe, womit auch das Erlösungswerk wegfalle. Über diesen Umstand, in wie fern Religionssache auch Reichssache seyn könne? bitte ich das Journal v. u. f. D. Jahrg. 1791. Heft II. S. 168 nachzulesen, woselbst einige Gedanken über den §. 8. Art. II. der Kaiserl. Leopoldinischen Wahlkapitulation vorkommen. Da noch obiger Behauptung die drey Religionen angegriffen seyn sollen, warum sind sie die Einzigen, die sich so eifrig um den Handel annehmen? – Sollte denn Wirzburg eine ganz eigene Religion haben?     d. E.