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Pfarrei in ein Stifft umgewandelt wurde, der Dechant aber als parochus actualis aufgestellt wurde; eine solche Umwandlung ist eine wahre vollständige Union per alterationem; sie hat somit die Wirkung einer ieden Union, wornach der titulus beneficii vel parochiae auf dem Kloster oder Collegio haftet und bey welcher Union je nach den Bestimmungen der Stiftungs- oder Incorporations-Urkunde entweder der Prälat oder Stiftsdechant einen vicarium parochiae statt seiner bestellen kann oder (wie es bey der Pfarrei Grönenbach geschehen) es wird die Cura dem Kloster oder Stifte dergestalt annectirt, daß sie der Dechant oder Prior selbst vertreten, mithin parochum actualem machen muß. II. Ist aber solches Pfarrvermögen wirklich per unionem plenissimam mit allen oben angezeigten Merkmalen ein Theil des neuen Stifts Grönenbach für ewige Zeiten geworden und geblieben und hat die bayr. Regierung nach eingetretener Säkularisierung für die Seelsorge in dem bekannten Maaße „erklecklich“ gesorgt, so ist das übrige Gut des Stifts wahres Staatsgut also verfassungsmäßig und unveräußerlich geworden und es kann dem K. Finanzministerium nicht zustehen, nach dem Verlauf von vierzig Jahren das Dasein eines solchen Staatsgutes aufzuheben und eine Veräußerung desselben zuzugeben, da die völkerrechtlichen Verträge gemäß obgelegene, erkleckliche Vorsorge für Seelsorge und Gottesdienst gehörig gepflogen worden ist.

     München, 18. November 1843.

Gartner.“

Das Rechtsgutachten des Advokaten Wibmer in Memmingen vom 31. Mai 1844 geht dahin, daß man nicht prozessieren solle mit dem Fiskus, da kein Maßstab für das quale und quantum des ehem. Grönenbacher Pfarrgutes bei Ausscheidung vom Kollegiatstiftgut gegeben, abgesehen von allen übrigen Schwierigkeiten, und so unterblieb die Klagestellung und blieb der magere Congruagehalt für die kath. Pfarrei Grönenbach.


6. Reihenfolge der Pfarrer und Dekane, soweit aktenmäßig bekannt.
A. Pfarrer:
  1. Berthold von Grönenbach um 1150.
  2. Konrad 1322.
  3. Christophorus von Rotenstein 1377–1405.
  4. Johannes Wiedemann 1416–1418.
  5. Johannes Peppel 1445.
  6. Ludwig Nagel (Negelin) 1479.
B. Stiftsdekane:
  1. Mag. Jacob Walder (Walther) von Memmingen 1480?
  2. Mag. Konrad Rotmayr 1500–1517.