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Zwei Verfügungen vom Fürstabt Rupert von Bodmann, die Reformierten hier und in der Umgebung betreffend, sollen 1696 und 1697 erlassen worden sein: 1. daß bei reformierten Familien immer nur der erstgeborene Sohn die Heimat erwerben durfte, die nachgeborenen Kinder (Söhne) aber auswandern mußten; 2. daß kein Katholik sein Anwesen an einen Neugläubigen verkaufen durfte; umgekehrt aber, wenn ein Reformierter sein Anwesen verkaufen wollte, mußte er an Katholiken verkaufen.

Wenn dem so wäre, so wären die Klagen der Reformierten über Bedrückung durch ihre Obrigkeit gerechtfertigt. – Diese zwei Verfügungen oder Klagen und gravamina über derartige Verfügungen habe ich in keinem Akt bei keinem Archive vorgefunden.


27. Der Grönenbacher Katechismusstreit 1775.

Obwohl zeitlich und geschichtlich vorgreifend, sei der sogenannte Katechismusstreit in Grönenbach ebenfalls noch angefügt. Die Reformierten benutzten anfänglich schweizerische, in Zürich gedruckte Katechismen; später führten sie den Heidelberger Katechismus ein; dieser war anno 1763 neu aufgelegt worden in Schaffhausen. Dieser Heidelberger nun enthielt in Betreff des Meßopfers und der konsekrierten hl. Hostien nebst anderen religionsverletzenden Ausdrücken in specie Frage 80: Was ist das Meßopfer? A. Ein gräulich vermaledeiter Götzendienst, eine vermaledeite Abgötterei; sie stamme vom Teufel; die konsekrierten Hostien stellen nichts anderes vor als den im Buch Daniel, Kap. 11 V. 38 und 39 beschriebenen Götzen Moazim oder Maußim; dieser Götze, dieser Abgott werde in der Messe in der konsekrierten Hostie vorgestellt; darum sei die Messe und solcher Götz und gräuliche Abgötterei der Meß ohngezweifelt durch den Mund Gottes verflucht und alles Volk soll sagen Amen! Der damalige Fürstabt Honorius setzte nun eine Kommission ein, bestehend aus dem Probst Ulrich von Hornstein in Schloß Grönenbach, Herrn Hofrat und Landrichter Treuchtlinger, Herrn Hofrat Feigele, Herrn Hofkammerrat und Pflegsverwalter Scholl.

1740 wurde in Zürich ein calvinisch-schweizerischer Katechismus gedruckt; dagegen wurde 1759 der Heidelberger calvinische Katechismus in Memmingen auf Kosten der beiden Gemeinden Grönenbach und Teinselberg-Herbishofen ohne Vorwissen der Kemptner Herrschaft neu aufgelegt. Die genannte Kommission verhörte zuerst den Grönenbacher reformierten Schulmeister Friedrich Grob in dieser Sache, wobei derselbe sich äußerte, daß ihm die Haare gegen Berg gestanden seien, wie