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Reichsmarschallen von Pappenheim – nicht mehr bestehend. 4. Nur die malefizische Obrigkeit sei dem Stifft Kempten reservirt und auch diese nicht absolut, sondern auf gewisse Fälle eingeschränkt.“

Am 8. August 1649 schrieb Dr. Gg. Koberlin, Geschäftsträger des Bischofs von Konstanz, an die fürstl. Räte Kempten in dieser Grönenbacher Calviner Neuwirrsache, er lebe der Hoffnung, daß, wie sein Herr, der Bischof von Konstanz, so auch der Herzog von Württemberg cooperieren werde, daß der alte rotensteinische Amtmann Gg. Weidlin in den Schranken des status quo von 1624 gehalten werde, und bemerkt schließlich: „Ist kain Mittel dem Cathol. H. v. Pappenheimb das Gewissen in diesen Sachen zu schärfen, damit sie den Calvinisten den Zaum nit zu weit lassen?“


21. Rückkehr der Erben Philipps von Pappenheim, der Marschälle
von Pappenheim, zur kath. Mutterkirche i. J. 1645 und ff.

Die Erben Philipps von Pappenheim, aus einer Zweiglinie der Erbmarschälle von Pappenheim, kehrten 1645 wieder zur Mutterkirche zurück und wurden wieder Katholiken, hatten aber nicht den Mut, die Gegenreformation auch in Grönenbach, Herbishofen und Theinselberg durchzuführen, aus Furcht vor dem Testament Philipps von Pappenheim, indem sie vermeinten, es könnte ihnen dadurch seitens der lutherischen Glieder der Familie Pappenheim Schwierigkeiten erwachsen, sogar das Erbe ihnen verloren gehen. Im Jahre 1649 am 21. Juli schrieb der Administrator des Stifts Augsburg an den Grafen Philipp von Pappenheim und beschwört ihn, „in seiner lieben alten katholischen Voreltern Fußstapfen und hinterlassenen gottseligen Dispositionen, ihm dem Administrator, dem infolge Conservatorium die Erhaltung der kath. Religion und des Stiffts Grönenbach heilige Gewissenssache seye, behilflich zu sein, daß das Stifft Grönenbach wieder sein volles Einkommen erhalte wie im Normaljahr 1624 und kein Theil davon für Unterhalt eines uncatholischen Prädicanten verwendet werden dürfe, und soviel möglich die vorhabende aufferbauung einer neuen calvinischen Kirch verwerffen helffen.“ Im Antwortschreiben des Grafen Philipp von Pappenheim an den Administrator d. d. 10. August 1649 erklärte derselbe rundweg, „daß er, obwohl Katholik, seine Pappenheimb’schen Unterthanen in Grönenbach das ihnen durch Kayserl. Commission zugesprochene Exercitium calvinisticum nicht abthuen und auch aus demselben Grunde den Aufbau einer neuen Kirche nicht verwehren könne; das sei er dem Testament Philipps von Pappenheim, dem Instrumento pacis, dem Lindauer Beschaid der Executoren