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20. Lindauer Signatur vom 19./9. May 1649.

Die beiden kaiserl. subdelegierten Kommissäre erließen als Restitutionsedikt für Grönenbach nachfolgende Signatur. (N. Kr.-A., Bd. 391.)

„Demnach bey der zur Execution des allgemeinen Friedensschlusses in dem schwäbischen Craiß verordneten Kays. subdelegations Commission die wohlgeborenen H. H. Philippus, Obrister, Wolf Philipp und Franz Christoph, Gevetern und Brüdern, deß Heyl. Röm. Reichs Erbmarschallen respective Graffen und Herren zu Pappenheimb und Berolzheim auf Rotenstein, Kalden und Böllenberg sich angemeldt und zu erkennen gegeben, wie nemblich Ihnen von dem Stifft Kempten in dem Flecken Grönenbach sowolen ratione juris patronatus, Lehenherrschafft und Kastenvogtey über die Stiffts- und Pfarrkirchen allda, so in anno 1624 den 1ten Jannarii Ihre Vorderen mit und neben den H. Graffen Fuggern als Inhaber des andern Teils an Grönenbach durch einen gemeinsamen weltlichen Schaffner und also zum halben theil zu administriren, wie nicht weniger die Bestellung des Mesner Ampts gehabt und in dessen allen wie auch in possessione des Exercitii der reformirten Religion in der Spitalkirchen daselbst in gedachtem 1. Jan. 1624 geweßt, bisher Eintrag geschehen, Allhero wegen gebeten, sie in krafft des Friedensschlusses dies Orths wieder in den standt, wie solcher sich anno 1624 den 1. Jan. befunden, zu restituiren, Als ist bey obgedachter K. Commission auf vorhergegangene Ersehung und reife Erwägung deren ein- und andrerseiths vorbrachten Behelfen und eingezogene Kundschaft es dahin gestellt und verabschiedet worden, daß wohlbesagte H. Reichsmarschallen respective Grafen und Herren zu Pappenheim in das jus patronatus, Lehenschaft und Kastenvogtey deß Stiffts und Pfarrkirchen zue Grönenbach, wie solches anno 1624 den 1. Jan hergebracht und mit Vorbehalt ein Jedes, Jedem dazumahl bey gedachtem Stifft gehabten und besessenen Rechtens wiederumb sollen restituirt und eingesetzt wie nicht weniger das Exercitium Religionis in der Spitalkirchen allda, maaßen es anno 1624 gewest und das instrumentum pacis ausweist, wieder einzuführen fügt (befugt) seien.
Zu Urkundt dessen sind vier gleichmeßige Signaturen ausgefertigt und mit der H. Kayserl. subdelegirt. Commissarien fürgedruckten Adel und gewöhnlichen Petschafften auch aigenhändt underschrieben, bekräfftigt; deren eine dem fürstl. Stifft Kempten, die andre aber dem offt bemelten Grafen und H. zu Pappenheim zugestellt; die zwey aber bey der Kayserl. Subdelegations Commission aufgehebt worden und geben zu Lindau den 19./9. May Anno 1649.
Der röm. Kays. Mst. alhie anwesende subdelegirte Commissarii:


L.S.     L.S.
Wolf Christoph von Bernhausen.     Hans Albrecht von Wöllwarth.
L.S. L.S.
G. Köberlin Dr. Bernhard Plöner.“