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meines ayds ledig und nicht des Stiffts Kempten Erlaubnus gewiß, kann ich meines ayds und auch der Gefahr wegen, so druff stehen und mir noch über eine Zeit erfolgen möchte, nit hinauff. Ich kann jetzt, da ich Weib und Kind habe, nit so leichtlich wagen wie vor diesem, da ich ohne gewesen; darumb ob ich gleich jetzt gedächte wegen gegenwärtiger Gelegenheit etwas fürzunehmen, mit mir möchte es doch etwa einmal gesucht werden und ich darüber in neue Gefahr kommen, sintemal auch das Schreiben von Kempten aus „Acht“ lauten soll. Wann bis uff den Sambsttag keine Antwort erfolge, möge man thuen, wozu man Recht habe, welches genug gesagt und noch nit zuläßt und erlaubt, was man begehrt. Bitt demnach meiner hierin zu schonen und meinen Herrn Schwäher anzusprechen, welcher es vileicht eher wagen möchte und dürfte. Es ist mir auch gesagt worden, die Predigt müesse in der „oberen“ Kirche verrichtet werden, welches Keiner unter uns mit guetem Gewissen wirdt thuen können, weil es darinnen alles voller Götzen, unden aber eine reinere Kirch droben ist. Endlich wirdt E. G. auch wegen des Kirchengebetes sich müessen bedenken, wie es zu verrichten, ob man den Kayser auslassen solle oder nit, und für den König in Schweden beten und was sonsten mehr darinnen sein mag, daß man sich darnach richten könne, dann ich sonst für meine Person das Gebet ohne Befehl nit ändern, sondern behalten wie ichs alhier funden. Welches ich E. G. hiemit zur Nachrichtung anzeigen solle und thue dieselbe sambt die Ihrigen neben frdl. Begrüßung göttl. Gnade befehlen.

          Datum Teinselberg, 3. Aprilis 1632.

E. G. U. G.
Diener Adolph Langhannß.“     

Dieser reformierte Prädikant Adolph Langhans spielte nach dem westfälischen Friedensschluß, als die Restitution auf Grund des annus normalis am 1. Jänner 1624 auch in Grönenbach vorgenommen wurde, eine große Rolle, ob er nämlich am 1. Jänner 1624 am Neujahrstag wirklich in der Spitalkirche zu Grönenbach öffentlich gepredigt habe oder nicht.


16. Einführung der Augsburger Konfession in Grönenbach
anno 1626–1632.

Die Bemühungen der beiden Konservatoren, des Fürstbischofs zu Augsburg und des Fürstabtes zu Kempten, auf Grund des ihnen erteilten Konservatoriums in Grönenbach das Chorherrenstift auf Grundlage des Stiftungsbriefes des Ludwig von Rotenstein in seinem vollen Umfang wieder herzustellen und das kath. Glaubensbekenntnis in Grönenbach wieder zur ausschließlichen Geltung zu bringen, waren erfolglos. In den Jahren 1621, 1622, 1623, 1624 und 1625 gelang dies nicht. Die Gründe sind bereits oben angegeben. Deshalb übertrug der Kaiser die Regelung der Verhältnisse in Grönenbach