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infolgedessen am 10. Mai 1788 laut Befehl mit der Verwarnung entlassen, dass, falls sich über kurz oder lang herausstelle, Arrestant sei nicht mit der Wahrheit herausgegangen oder mache sich im geringsten verdächtig, in Zukunft der Illuminatensekte neuerdings mit Worten oder Werken anzuhängen, so wird man ihn wieder in den Arrest bringen und nicht sobald entlassen. — Die ihm gehörigen beschlagnahmten Gelder wurden laut Befehl vom 17. Mai 1788 zurückerstattet, jedoch nicht ohne Abzug der gemachten Auslagen. Hertel blieb weiterhin unbehelligt, die Verwarnung brauchte nicht betätigt zu werden.

Durch die entdeckten Namenslisten war es offenkundig, dass sehr viele Geistliche dem Orden anhingen, eine Erscheinung, die natürlich in höheren klerikalen Kreisen sehr missliebig angesehen wurde und den Fürstbischof von Regensburg veranlassten, ein Verbot[1] für alle Geistlichen zu erlassen.

Die Freimaurerzeitung Nr. 58 und Folge[2] berichtet über dieses Verbot folgendes:


Neuwied, d. 19. Juli 1787.
Auszug eines Schreibens vom Donaustrom
d. d. den 9. Jul.

Wer sollte glauben, dass man im Jahre 1787 noch Ketzer machen würde? Und dennoch geschieht es. Ganz kürzlich erliess der Herr Fürstbischof von Regensburg einen Hirtenbrief gegen die Illuminaten, den ich wegen seiner Merkwürdigkeit hier beyfüge. Nun muss die Religion zum Deckmantel der Verfolgung dienen, weil sonst die Feinde des Illuminatismus in einer schändlichen Blösse erscheinen würden. Befremdend ist es eben nicht, dass der Herr Fürstbischof von Regensburg sich zu diesem Schritt entschloss. Dieser würdige Oberhirt hat seine ganze Familie in Baiern, und zieht ansehnliche Einkünfte aus demselben. Der wohlverschrieene Herr Pater Frank soll es sogar dahin gebracht haben, dass man allen Bischöfen des Bairischen Kreises mit Sperrung ihrer Temporalien drohete, wofern sie sich nicht nach seinen Absichten fügten. Demungeachtet konnte weder der vortreffliche Herr Erzbischof zu Salzburg, noch die Herren Bischöfe zu Passau, Freysingen[3] und


  1. Ein Originalabdruck im Besitz des Autors.
  2. Ebenfalls im Besitz des Autors.
  3. Welcher Irrtum des Schreibers hier vorliegt, beweisen die päpstlichen Briefe.
Empfohlene Zitierweise:
Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 344. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_344.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)