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unter Trompetenschall in München nachfolgende unglaubliche Verordnung verkünden lassen, die auch sofort im Druck erschien.


»Es entdeckt sich, je länger, je mehr, wie schädlich und gefährlich die sowohl in- als ausser Landes schon so weit verbreitete Illuminatensecte für den Staat und die Religion seye.

Die allerbösesten Folgen und Würkungen, welche davon endlich auf die späteste Nachkommenschaft ausrinnen müssen, lassen sich kaum in die Ferne übersehen, so fern nicht noch in Zeiten auf die Ausrottung eines so grassierend, und weit mehr, als die Pest selbst, zu verabscheuenden Übels der ernsthaftest Bedacht genommen wird.

Es werden daher die hierinfalls schon ergangenen General-Mandata nicht nur widerhollt und erneuert, sondern auch dergestalt hiermit geschärft, dass sowohl derjenige, welcher sich hieführo in oder ausser Landes von Illuminaten anwerben lässt, oder selbst jemand dazu anwirbt, ohne Unterschied der Person, von was Würde, Stand oder Wesen sie immer seyn mag, dem Criminal-Process unterworfen, sofort der Anwerber am Leben mit dem Schwerd, der Angeworbene aber mit der Confiscation seines Vermögens und der ewigen relegation aus allen Churfürstlichen Ländereyen gegen geschworene Urfed bestraft werden sollte.

Unter der nemlichen confiscations- und relegations Straf werden die illuminaten Logen, sie mögen gleich auf diesen oder anderen Namen umgetauft seyn, ebenfalls verbothen, worauf man auch allenthalben gute Spehr' (Späher) bestellen, und die Gesellschaften, welche entweder in Wirth- oder Privathäusern mit versperrten Thüren oder sonst auf verdächtige Weise gehalten werden, als wahre Logen behandeln lassen, und die so leer als gewöhnliche Ausrede, das es nur ehrliche Compagnien von guten Freunden sind, zumal von jenen, welche sich des Illuminatismi und der Freygeisterei vorhin schon suspect gemacht haben, nicht annehmen wird.« — — —


Dieses Verbot, in dem sich die Despotie bis zur Todesstrafe versteigt gegen Mitglieder einer Gesellschaft, deren böse Absichten durch gar kein Gerichtsverfahren erwiesen worden sind, die zu erweisen nicht der geringste Versuch gemacht wurde, trotzdem Weishaupt sowie seine Anhänger dringend darum

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Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_280.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)