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desselben überführt worden sei, so sehe er sich genötigt, das Universitäts-Kollegium anzugehen, seine Ankläger in specie den Herrn Geheimrat Baron v. Ickstatt zu provozieren und so sie nicht erscheinen oder Ihre Klage nicht rechtlich zu beweisen imstande sind, um einen Freispruch und attestat zu bitten.

Dieser Angelegenheit schlossen sich mit schriftlichen Gutachten die Professoren Pragger, Sutor, Schmidt, Siardi und Weishaupt an. Weishaupt schrieb in seinem Gutachten (s. No. 20 d. Lippertschen Akten), dass Henninger ein Recht habe auf Ablieferung der ihm gemachten Beschuldigungen, die sich auf Narreta gründen, so an Serenissimus berichtet worden. Wenn eine blosse Anklage, ohne Erhebung der Umstände hinlänglich sei, gleich ohne Grund das consilium abeundi zu sprechen, so ist der ehrlichste Mensch nicht vor Landes Verrufung sicher. Er sagt dann wörtlich:

»Vielleicht sind Ihro Excellenz Herr Baron v.Ickstatt auch falsch berichtet worden, und ich kann mich an die Stelle des Herrn Henningers um so mehr setzen, als ich selbsten auch von Sr. Excellenz in München als ein Religionsspötter, Verächter der Geistlichkeit und Verderben junger Leute angeklagt worden. Wenn nun gegen mich auch ein dergleichen Befehl gangen wäre sollte ich wohl dazu geschwiegen haben, es wäre gut wenn durch gesetzmässige erhebung eines facti Se. Excellenz einmal Informiert wurden, das man bey demselben ehrliche Leute zu Verläumden sucht, sollte man bey diesem Fall neue Gelegenheit nehmen gegen mich zu behaubten, das ich lüderliche unterstütze so kann ich doch nicht anders denken und sprechen, so bald ein (unleserlich) als lüderlich bekannt ist so unterstütze ich ihn gewiss nicht mehr, so lange aber solches nicht geschehen ist, kann ich nicht, es mag seyn wie es immer will.« — —

Es ist wohl jedem einleuchtend, dass einem Professor der Rechte ein ohne ersichtlichen Grund und Beweis verhängtes consilium abeundi, als mit der Würde der Universität unvereinbar erscheinen muss, gleichviel ob der, der es verhängt, der Pathe und teilweiser Wohltäter dieses Professors ist. — Es liegt anscheinend zu dem Urteile, das Kluckhohn gelesen haben will, nach ihm aber noch kein Forscher wieder in Händen gehabt hat, um auch die Begründung zu erkennen, die Weishaupt veranlassten, seinen Pathen Ickstatt eigennützig und kindisch

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Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 53. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_053.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)