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wurde nicht bewilligt, nachdem Ickstatt am 22. Januar 1747 berichtigte, dass die beanstandeten Autoren an den Universitäten zu Mainz, Würzburg, Bamberg und Fulda, ohne jede Einsprache, gelesen würden. —

Selbstredend war damit der Frieden nicht hergestellt, sondern die Anfeindungen in Gestalt allerhand Klagen bestanden weiter. Namentlich waren es in späteren Jahren immer wieder die Anschuldigungen, dass verdächtige Druckwerke eingeschmuggelt und empfohlen wurden, die als kirchengefährlich zu bezeichnen wären. Schliesslich wurde behauptet, dass in der Umgebung des Direktors und in dem engsten Freundeskreise kirchengefährliche Tischgespräche gehalten würden.

Bezüglich dieser Tischgespräche ist darauf hinzuweisen, dass die Professoren, teils um ihre Einkünfte zu verbessern, teils wohl auch um einen Privateinfluss auszuüben, den Studierenden gegen Entgelt Mittagstisch boten, eine Sitte, die allgemein üblich war. Diese Tischgespräche im Hause des Professors sind gemeint, welche derartig verleumdet wurden, dass sogar 1752 Eckher auf der Kanzel in leidenschaftlicher Weise gegen die gelehrten Beförderer des Luthertums predigte. Zwei andere Pfarrer folgten diesem Beginnen, dadurch hiess es alsbald in Ingolstadt, dass die altkatholische Universität im Glauben wanke.

Ickstatt forderte Genugtuung, der Inhalt der Predigt Eckhers wurde protokollarisch festgestellt, die theologische Fakultät dagegen richtete an den Kurfürsten eine Vorstellung, die alle Beschwerden gegen die verdächtigen Juristen zusammenfasste. — Letztere siegte anscheinend anfangs, indem Ickstatt aufgefordert wurde, sich zu verantworten und die Entfernung protestantischer Bücher, sowie strengere Handhabung der Zensur gewährt werden sollte. Nachdem jedoch Ickstatt am 9. August 1752 eine umfangreiche Denkschrift eingereicht hatte, in der er mit kräftigen Worten unverblümt alle Anklagen niederschlug, sowie persönlich in München seine Sache führte, entschied der Kurfürst den Streit endgültig im liberalen Sinne. Eckher musste vor versammeltem Senat Abbitte leisten, der Gebrauch akatholischer Bücher über Jurisprudenz und Staatswissenschaften wurde, so lange die Professoren nicht eigene Kompendien verfasst hätten, gestattet, die Ausübung der Zensur in der herkömmlichen rigorosen Weise als nicht mehr zeitgemäss bezeichnet. —

Empfohlene Zitierweise:
Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_021.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)