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Fremden die für sie bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht übertraten, oder, wenn sie es thaten, auch dafür der gebührenden Strafe verfielen. Insbesondere kam es nicht gar zu selten vor, daß auswärtige Weißwarenhändler dies und das im einzelnen verkauften. Wurde dem Rate ein solcher Fall glaubwürdig nachgewiesen, so büßte der Verkäufer sein Unrecht vorschriftsmäßig mit 10 Thlr. Strafe. Es half ihm nichts, wenn er etwa den Käufern die Schuld beimaß, wie z. B. ein so bestrafter Fabrikant aus Frankenberg wörtlich erklärte: „Es ist unglaublich, welche Menge von Menschen und vorzüglich sind dies Damen, den Verkäufer mit Bitten bestürmen, ihnen im Einzelnen zu verkaufen, und bewundernswert, wie auf abfällige Bescheidung die zarten Wesen fein und spitzig, aber auch stark und derb antworten“[1]. Um die von auswärts kommenden Händler besser überwachen zu können, machte 1833 die hiesige Handelsinnung den Vorschlag, allen den Strietzelmarkt besuchenden fremden Fabrikanten künftig ihre Plätze auf dem Gewandhause anzuweisen. Da dasselbe damals gerade zur Weihnachtszeit für die Rekrutierungsgeschäfte sehr in Anspruch genommen war, auch ein anderer schicklicher Platz für die Fremden sich nicht ausfindig machen ließ, ging der Rat auf den ihm gemachten Vorschlag nicht ein[2]. Dagegen traf er vom Jahre 1830 an die noch jetzt bestehende Einrichtung, Ende November oder anfangs Dezember im Dresdner Anzeiger wiederholt eine Bekanntmachung zu erlassen, in welcher der Anfangstag des Christmarktes angezeigt, gleichzeitig aber auch in Erinnerung gebracht wurde, welche Bestimmungen seitens der fremden Verkäufer zu beachten seien.

Bezüglich des ersterwähnten Punktes herrschte zwar, wie bereits angegeben, seit Ende des vorigen Jahrhunderts der Gebrauch, den Strietzelmarkt in der Regel den 19. Dezember beginnen zu lassen. Da jedoch der Sonntag vom Geschäftsverkehr noch fast ganz ausgeschlossen blieb, so mußte, falls der 19. Dezember ein Sonntag war, der Markt in diesem Falle schon am 18. Dezember seinen Anfang nehmen. Bei einem in den Christmarkt fallenden Sonntage durfte der Verkehr erst nach beendigtem Nachmittagsgottesdienste,

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Adolf Hantzsch: Geschichte des Dresdner Christmarkts. , Dresden 1888, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dresdner_Christmarkts.pdf/32&oldid=- (Version vom 12.9.2022)
  1. C. XXX. 180 Bl. 5.
  2. Ebenda Bl. 12.