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anherkommenden Fremden ein Überschreiten der ihnen gewährten Befugnisse niemals nachgesehen wurde. Als die gebirgischen Schachtelleute mit ihren Waren wiederholt eher nach Dresden kamen, als am Tage vor Beginn des Strietzelmarktes, wie die Vorschrift besagte, setzte es 1793 die hiesige Drechslerinnung mit Hilfe des Rates wenigstens für einige Jahre durch, daß sämtliche Thorschreiber Anweisung erhielten, die Schachtelleute nicht eher als zur festgesetzten Zeit die Schläge passieren zu lassen[1]. Letztere zeigten sich überhaupt von allen fremden Verkäufern den Marktbestimmungen gegenüber am ungehorsamsten, und es erklärte deshalb 1794 der Rat in einem Berichte an den Landesherrn, daß die Schachtelleute durch ihre Übertretungen ihm viel Arbeit und Mühe machten[2]. Wiederholt überschritten sie die Dauer der Verkaufszeit und veranlaßten dadurch Bestrafungen; doch trug, wie die Dresdner Drechsler erklärten, der Übertreter die Strafe scheinbar gern, da die Schachtelleute die Strafsumme unter sich gemeinsam aufbrachten, so daß ihr Verlust zu dem Gewinn, den sie von dem unerlaubten längeren Feilhaben hatten, in gar keinem Verhältnisse stand[3]. Die Überschreitungen der Schachtelleute und die deshalb erhobenen Klagen der hiesigen Drechslerinnung wiederholten sich noch öfters; endlich kam es zwischen beiden Teilen unterm 20. Dezember 1810 zu einem Vergleich, welcher festsetzte: Den gebirgischen Schachtelleuten ist nach altem Herkommen das Feilhaben ihrer Waren in ihren Buden auf dem Neumarkt nur während des ganzen ersten Tages des Strietzelmarktes gestattet, dagegen haben sie sich zu anderer Zeit bei 10 Thlr. Individualstrafe und dem Verluste des Rechtes, ferner den Christmarkt zu besuchen, alles und jedes Verkaufs ihrer Waren gänzlich zu enthalten. Hierbei ist ausnahmsweise am Tage vor Anfang des Marktes von Mittag 12 Uhr an der Verkauf im ganzen an hiesige Drechslermeister nachgelassen[4].

Im Jahre 1839 glaubten die hiesigen Drechsler wieder Grund zu haben, wegen Überschreitung der den Fremden zugestandenen Befugnisse klagbar zu werden. Die Dresdner Kläger wollten den

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Adolf Hantzsch: Geschichte des Dresdner Christmarkts. , Dresden 1888, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dresdner_Christmarkts.pdf/29&oldid=- (Version vom 12.9.2022)
  1. C. XXX. 94 Bl. 1-5, 48. 49.
  2. Ebenda Bl. 48.
  3. Ebenda Bl. 22.
  4. Dresdner Anzeiger 1836 Nr. 348.