Seite:Geschichte der abgesetzten Feyertage in den ritterschaftlichen evangelisch-lutherischen Gemeinden Obbach, Euerbach, Niederwehrn.pdf/4

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der Landmann weiß alles ihm Günstige zu seinem Vortheil zu benutzen. So führte der Euerbacher als Beweis der Unthunlichkeit der Feyertagsabsetzung die Vermischung mit Katholiken an. So wenig dieser Entwurf auch traf – denn in keinem Orte sehen die beyden Religionsparteyen wegen des äussern religiösen Cerimoniels weniger auf einander, als zu Euerbach, – so blieb es denn doch wieder beym Alten.

 Indessen waren die beyden Orte, Niederwehrn und Euerbach, wieder Einem Herrn zugefallen, und der Wunsch nach Einförmigkeit des Kirchenwesens in zwey so verwandten Gemeinden aufs neue rege. Zu den Feyertagen kamen jetzt noch mehrere Gegenstände, z. E. Wochenbetstunden, Bußtage, Einführung des ritterschaftlichen Gesangbuchs etc.

 Endlich in dem Anfange des Jahres 1789 wurden nach erfolgter Beredung mit den Pfarrern der drey Orte, Obbach, Euerbach und Niederwehrn nebst mehrern Reformen auch die Bschränkung der Feyertage, wie sie in Obbach eingeführt wäre, aufs neue von dem jetzigen Stammherrn von Münster decretirt. Es fehlte nach der Publication dieses Beschlusses nicht an Gegenvorstellungen