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namentlich die große Wurt Olden-Wördens aufgedämmt. Ebensowenig waren auch die Voigtemannen auf die Marsch eingeengt, namentlich gehörte ihnen das Burgholz zu, in dessen Mitte die alte Böklenburg gelegen hatte, und diese lag doch auf dem höchsten Punct der Geest[1].

Wir wenden uns nun wieder zur Geschichte hin. Der Erzbischof Gerhard II. war jetzt Landesherr, und fragen wir nun, welche Rechte ihm als solchen zustanden, so giebt uns eine Stelle des Presbyter Bremensis Kunde davon. Zuerst ein Willkommen: pro jucundo adventu, welches 500 Mark Lübsch nach der alten schweren Währung betrug. Darauf das Strandrecht, welches überhaupt der Erzbischof mit der äußersten Strenge auszuüben pflegte, so daß man sogar Wagen, die durch sein Land mit Waaren beladen fuhren und umwarfen, anhielt und die Waaren für Strandgut erklärte. Sodann die Einnahme von der Elbe- und Eiderfähre; das Heu von der damals zu Büsum gehörigen Insel Tötel; außerdem hatte er freien Fischfang auf dem Kuden-See, die Nutzung des dichten ergiebigen Buchholzes; und endlich gab es auch allerdings jährliche Einkünfte, Gerichtsfälle, die der Erzbischof bezog. – Durch frühere Erfahrung belehrt, nahm er sich wohl in Acht, einen neuen Lehnsgrafen über das Land zu bestimmen, da dieses nur Veranlassung geben mochte zu neuen Empörungen, und da theils auch daraus, wenn ein solcher erblich ward, leicht eine Mittelherrschaft erwachsen konnte; sondern er schickte einen Vogt, advocatus[2], und ließ durch diesen die hauptherrschaftlichen Rechte verwalten. Zuerst sandte er einen, nachher im 13. Jahrhunderte kamen zwei, und zuletzt stieg ihre Zahl auf fünf.

  1. Ebenso waren sie seßhaft in Windbergen.
  2. Den Vogt nahm der Erzbischof ohne Zweifel aus der Mitte des einheimischen Adels. Seine Aufgabe war ohne Zweifel eine doppelte: den Heerbann zu entbieten und das Blutgericht zu halten. 1265 gibt es nur einen Vogt: Advocatus, milites, consules et tota communitas terrae Thetmarsie. 1281 aber Mehrere: Milites, advocati et universitas terrae Ditmarcie.
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Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 62. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/81&oldid=- (Version vom 14.6.2018)