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ansehnliche Erbgüter seines Hauses zusicherte, wenn dagegen der Erzbischof ihm verhelfe zu seinem Recht auf die Grafschaft Stade. Der Erzbischof ging das ein, stellte seinem Domherrn eine Zusicherung zu, daß er, sollte die Sache nicht gelingen, ihm jene Güter wieder abtreten werde, gewann den Kaiser für die Sache, und sie gelingt wirklich noch im selbigen Jahre 1145. Seltsam ist es freilich, daß in der hierüber aufgesetzten Acte sich der Name Stade nicht finden will; aber mehr für die, denen es auch merkwürdig war, daß wir in der im Jahre 1062 aufgesetzten Belehnung des Erzbischofs von Bremen mit jener Grafschaft wieder den Namen Dithmarschen vermissen. Der Name von Dithmarschen kommt aber allerdings vor, und zwar in dem Zusatze „Nordlandiae comitatus“, so daß es keinem Zweifel unterworfen ist, daß darunter der Nordtheil der Grafschaft, nämlich Dithmarschen und die sieben Parochien, zu verstehen sind. Da nun so die einzelnen Landestheile, z. B. auch die haereditas Idae aufgeführt sind, die dem Domherrn Hartwig zugestanden werden, so darf es uns gar nicht befremden, daß wir den Namen des Ganzen nicht finden.

Aber mit diesem Bemühen des Erzbischofs und des Kaisers war die Sache noch nicht abgethan; noch Andere treten auf und wollen ihre Ansprüche auf dieses reiche Erbe geltend machen. Zunächst die Vormünder des jungen Heinrich des Löwen, dessen Mutter behauptete, daß der Erzbischof Adalbert noch zu Zeiten Rudolfs II. ihrem Sohne auf solchen Fall die Lehnsrechte versprochen habe. Dann aber meldet sich sogar ein Schwager Hartwigs, Friedrich, Pfalzgraf von Sommersenburg (im Magdeburgischen), der behauptete auch, der Erzbischof von Bremen habe ihm das Versprechen gegeben, und beide zugleich behaupteten, Hartwig habe gar kein Recht auf das Besitzthum; er habe sich einmal dem geistlichen Stande gewidmet, könne also auf weltliche Herrschaft keine Ansprüche machen. Adalbert II. von Bremen neigte sich zum Domherrn hin, der nun Propst in Bremen ward; und allem Anschein nach hat schon damals das Domcapitel beschlossen, daß Hartwig dem Adalbert in seiner hohen Würde folgen sollte, um so die

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Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/69&oldid=- (Version vom 17.6.2018)