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neuen Greuelthaten, bis die Städte Lübeck und Hamburg durch Sendeboten den Streit ausglichen und einer neuen Ordnung Bahn brachen. Dieser Krieg mußte, wenn irgend etwas dem Lande die Augen öffnen über die Haltlosigkeit seiner Zustände und ihm zeigen, welch ein Unglück die Spaltung in fünf verschiedene Vogteien hervorbrächten, und die Nothwendigkeit, eine Behörde zu schaffen, welche im Stande sei, der Wiederkehr solcher Kämpfe zu wehren.




XVII.
Die Schlüter und Geschworenen.

Es ist wohl nicht unpassend, hiebei an Neocorus’ abweichende Darstellung zu erinnern (I, 361), welche Dahlmann im Register zum Neocorus ablehnt mit den Worten: „Des Neocorus Kirchspiel Büsen mag mit der Zahl der Geschworenen und sonst eigenthümlich verfaßt gewesen sein, oder Neocorus verwechselt auch andere Kerknemeden mit den Geschworenen.“ Das Letztere ist denkbar; gleichwohl ist der Ausdruck: „de Sösteine, wo se genömet werden“, bedenklich. Das Ganze aber ist für Neocorus’ Zeit eine verschollene Einrichtung, wie vor allem seine Ungewißheit zeigt, ob die Vögte unter den Schlütern gewesen seien oder nicht.

„Disser Gestalt iß ock dat ditmersche Regimente bestellet gewesen, den erstlich in Iderem Carspel de Sösteine, wo se genömet, darunter twe Schluter gewesen, den ock de Kerkengüder alß Diaconen tho verwalten unnd vorthostaen befalen; diese hebben gemeiniglich alle Weken dat gantze Jahr dorch Gericht geholden, unnd so jemant eine Klage gehatt, iß de vor densulven erschenen unnd densulven vorthoforderen begehret, up den he eine Ansprake hedde. Alßden hebben de under sich deme under

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 293. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/312&oldid=- (Version vom 14.6.2018)