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es gehalten werden soll mit dem angetriebenen Gut, mit der geleisteten Hülfe, namentlich wenn der Bezüchtigte die Sache leugnet. Das gab Licht: doch sind freilich mit diesem einen Act noch nicht alle Beschwerden gehoben; 16 Jahre später, im Jahre 1281, sendet Hamburg noch einmal eine Deputation, um Klage zu führen, den Guardian des Franziskanerklosters an der Spitze, über geschehene Uebertretungen zu klagen und festere Verhältnisse zu Stande zu bringen. Eine große Versammlung wird in Meldorf gehalten: Vogt und Landesversammlung haben Schließer und Geschworene von 14 Kirchspielen, allen Kirchspielen von Marne bis zum Eiderstrand, und auch manche aus dem innern Lande versammelt, nur Brunsbüttel fehlt noch, und schließt erst 1286 einen gleichen Frieden. Durch gemeinsamen Beschluß wird dem Hamburger und Lübecker Kaufmann Sicherheit für Person, Schiff und Gut auf Elbe und Eider und am Lande zugesagt. Handelt ein Dithmarscher dagegen, so soll ihn das Kirchspiel anhalten zur Sühne; flüchtet er, so soll ihm das Land keine Aufnahme wieder gestatten, aus seinen Gütern der Schaden ersetzt werden. Ist die Gemeinde zu schwach, so soll das Land mit gewaffneter Hand einschreiten. Alles ist angewandt, dem Unfug zu steuern, der freilich ähnlich in der Wilstermarsch und den Elbmarschen herrscht. 1304 sehen wir Vögte und Rathgeber einen Eid abnehmen, dem Seeraub zu entsagen. Nur das Kirchspiel Brunsbüttel und namentlich fünf Geschlechter desselben blieben in einem Ausnahmezustande. Als Hamburg dagegen blutige Repressalien gebrauchte, entwickelte sich daraus ein kleiner Krieg, bis endlich unter Vermittelung und nachdrücklicher Verwendung des Erzbischofes 1307 ein allgemeiner Friede zu Stande kam und 1316 auch die Brunsbütteler Geschlechter durch den allgemeinen Unwillen dahin gebracht wurden, Zwist und Klage gegen Rath und Bürgerschaft von Hamburg fahren zu lassen und zu versprechen, in keiner Weise etwas gegen sie zu unternehmen, ja ihnen für ihre Person und ihre Güter beizustehen.




Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 258. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/277&oldid=- (Version vom 16.9.2022)