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und riß dem Herzog Friedrich III. die Binde von den Augen. Fehring ward nach Gottorp berufen, um sich zu rechtfertigen. Siegesgewiß zog er hin; als er aber merkte, daß es wirklich eine Untersuchung gebe und daß man auf Rechenschaft dringe, entfloh er und flüchtete mit seinen Papieren und Kostbarkeiten nach Brunsbüttel, um über die Elbe zu gehen. Unterwegs aber glaubte er sich verrathen, warf Papiere und Kostbarkeiten über Bord und stürzte sich mit abgeschnittenem Hals in’s Wasser. Doch ward er aufgefischt und am Strande begraben: eine andere Erzählung ließ ihn nach Bremen entkommen und dort sterben. Das Land ernannte sofort Deputirte, um beim Herzog die Landesgevollmächtigten und den Landespfennigmeister Hans Nanne anzuklagen. Es ergab sich, daß Fehring sich aus den öffentlichen Kassen 6800 Thaler hatte auszahlen lassen, welche das Land zurückforderte. Der Herzog schützte den Pfennigmeister, wo derselbe darthun konnte, an Fehring ausgezahlt zu haben, erlaubte ihm selbst über Summen die Auszahlung eidlich zu erhärten. Er schützte auch Fehrings Wittwe und Kinder, die sich von Spottliedern und gedruckten und ungedruckten Spottschriften überall verfolgt sahen. Das war böser Thaten böser Lohn: aber das Land brach mit reiner Hand seines Grundgedankens Früchte.

Wir irren wohl kaum, wenn wir annehmen, daß eine der ersten Arbeiten, zu denen die Landesversammlung berufen wurde, in der damals versuchten und nach jahrelanger Arbeit zu Stande gebrachten Aussetzung bestand, d. h. Feststellung des Maßstabes, nach dem bei allgemeinen Landescontributionen die einzelnen Kirchspiele beizutragen haben. Die Vertheilung im Einzelnen blieb dann dem Kirchspiel. Das Feld der einzelnen Kirchspiele ist dazu in der Marsch bonitirt, auf der Geest wird von jedem eidliche Angabe des Ertrages verlangt. Haus und Vermögen, namentlich auch der Viehstand ist zu Protocoll gebracht und dann nach einem bestimmten Fuße zur Contribution herangezogen. In Süderdithmarschen war sie bereits 1630 versucht, aber nicht glücklich: mehrere Kirchspiele erklärten rund heraus darnach nicht steuern zu können und wiesen auf zahlreiche Concurse

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Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 172. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/191&oldid=- (Version vom 16.9.2022)