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auch diese ihre Thätigkeit wenigstens theilweise ordnet. Artikel 32 spricht von einer Thätigkeit der Landesdeputirten bei Wahlen, Präsentationen und Vocationen von Predigern, Artikel 33 von ihrer Anwesenheit bei Visitationen. Artikel 28 erwähnt Klagen der Landesdeputirten über den Mangel von Kirchspielsschreibern; Artikel 31 eine gemeinschaftliche Relation von Landvogt, Landschreiber, Kirchspielvögten und Landesdeputirten über eine Deichordnung. Ihnen liegt die Anfertigung der Rollen der Landescompagnien und die Ordnung der Einquartierung ob; das erstere gewiß nicht im großen Ganzen, sondern in ihren Kirchspielen. 1646 wird die Art ihrer Wahl festgesetzt, indem allen Kirchspielen das Recht vindicirt wird, drei geeignete Persönlichkeiten zu präsentiren, also beschränkte Selbstergänzung in der Art, wie sie bis auf unsere Zeit geblieben ist.

Zu solcher Einrichtung hatte Fehring den Anstoß gegeben und wenn sie auch ihre Mängel hat, so verdient sie doch gewiß nicht den Haß, den er dadurch auf sein Haupt gerufen hat. Es mag dazu die Beseitigung der Kirchspielsversammlungen beigetragen haben, aber hauptsächlich rief er ihn auf sich herab durch die übermüthige Weise, wie er den Einfluß, den er dadurch am herzoglichen Hofe gewonnen, zur Befriedigung seiner Habsucht, seines Hochmuths und seiner Lust mißbrauchte und sich vollständig wie ein kleiner Despot benahm. Aecker und Häuser, so wie sie ihn gelüsteten, brachte er an sich, verdrängte die Besitzer aus ihrem Erbe, entlehnte von der Landescasse dazu das Geld, und der Pfennigmeister Hans Nanne wagte nicht, im Hinblick auf die Protection des Herzogs, ihm auch ohne Handschrift gefordertes Geld zu versagen. Trotzig und drohend trat er überall auf, und so groß war sein Einfluß, den er zehn Jahre lang bei Hofe behauptete, daß niemand wagte, ihm entgegenzutreten. Als er aber 1643 auch nach Kirchengut die Hand ausstreckte, fand er seinen Gegner, den Pastor Johannes Wendeler in Lunden, der die Sache in Schleswig anhängig machte und, als sie dort nicht die erwartete Wendung zu nehmen schien, in einem eigenen Kirchengebet Gott anrief, der Schinderei und Ungerechtigkeit ein Ende zu machen. Das machte Aufsehen

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Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 171. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/190&oldid=- (Version vom 14.9.2022)