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Ein Nachspiel hatte allerdings die Steding’sche Sache. Es ward der Landvogt Johann Reimer, welcher hatte verdrängt werden sollen, ein ruhiger, Gerechtigkeit liebender Mann, der seiner Landvogtei treulich vorstand (Neocorus), welcher sich vermuthlich nach dem Urtheil der Regierung bei diesen Verhandlungen nicht energisch genug benommen hatte, in Gegenwart des halben Landes (d. h. der Landesversammlung von Norderdithmarschen) am 17. Juni 1594 auf dem Markte zu Lunden seines Amtes entlassen und dasselbe dem Boie Nanne Denker, seinem Gegner, übertragen, von dessen Energie man sich mehr versprach, – vielleicht waren die 15000 Thaler, deren Zahlung man durchsetzen wollte, der Kernpunkt der Sache. Doch behandelte man den Abgehenden mit Rücksicht und erhielt ihm das forum superius.

Nun aber erscheint wieder und immer wieder die Landesversammlung (Vullmacht). Zwar war bei der Bewilligung der 15000 Thaler zugesichert worden, daß eine Wiederholung der Forderung nicht stattfinden solle, aber es dauerte nur 3 Jahre, bis 1598, als der Herzog mit einer noch größeren von 25000 Thalern hervortrat. Mit dergleichen Geldbewilligungen kauften sich die nordfriesischen Landschaften von der Einmischung der Regierung in ihre inneren Angelegenheiten los. Der Herzog beschied am 18. April vier einflußreiche Dithmarscher zur Berathung an seinen Hof, de Rath (Neoc. II, 345), und trat ihnen so dringlich mit der obigen Forderung entgegen, daß sie glaubten, ein Großes erreicht zu haben, als sie die Summe auf 20000 Thaler herabgehandelt hatten. Infolge dessen berief man denn am 27. April aus allen Kirchspielen des Nordertheils die Vollmachten[1] nach Stelle, das mehr in der Mitte von Norderdithmarschen

  1. Wir setzen die Worte des Neocorus II, 346 über diese Verhandlungen ganz hieher:
    „Awerst idt werdt vor gudt angesehen, dat man up den ersten Donnerßdach, waß 27. Aprilis, uth allen Karspelen Norderndehles Volmacht schicke bi Stelle, de sich de Sake bereden, und wat F. G. darup tho antworden, bereden und vereinigen. Awerst gelich alß nemant für F. G. solches nottrofftichlich vorantworden dorven noch willen, also dat Boie Nanne, deme solches uperlecht worden, im Middel siner
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/164&oldid=- (Version vom 14.6.2018)