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Dieß Ereigniß hatte aber für uns eine größere Bedeutung, als uns blos eine glückliche Vertheidigung eines bei der Eroberung ausdrücklich zugesicherten Rechtes vorzuführen: es enthüllt uns Verhältnisse als bestehend, über deren Entwickelung die überlieferten Nachrichten schweigen. Wir stehen vor einer für die höchsten Rechte des Landes streitenden Versammlung, und das nöthigt uns, nach deren Entstehung und ihrem Zusammenhang mit den administrativen Verhältnissen des Landes zu fragen, die einzelnen Andeutungen der Geschichtschreiber zu verknüpfen und durch die nöthigen Mittelglieder zu ergänzen. Wir finden in Lunden eine Zahl von Bevollmächtigten, von denen man die Anerkennung Stedings fordert. Zu einer solchen dem Landrecht widerstreitenden Handlung können sie nicht gewählt sein; sie sind also eine stehende Behörde, – wir finden ferner, daß diese Bevollmächtigten sich für nicht competent erklären, sondern dazu auf eine größere Versammlung in Heide hinweisen, also ebenfalls eine stehende Versammlung. Und die beiden Versammlungen sind sich nicht fremd, die Lundener Gevollmächtigten sind auch in Heide anwesend.

Als das Jahr 1559 Dithmarschen eine durchgreifende Neugestaltung brachte, indem es die bisherigen Kirchspielsbehörden aufhob, da blieb doch, abgesehen von Deichverbänden und Schleuseinigungen, eine Commune unberührt von dem Wechsel, die unterste von allen, weil ihr keine richterliche Befugniß zugestanden hatte, die Bauerschaft. Sie hatte ihre einfache Organisation und wir dürfen annehmen, daß es dieselbe war, die sich bis auf die Gegenwart fortgeerbt hat. Sie hatte ja einen Besitz zu verwalten, die Gemeinweide, vielleicht daneben Capital oder Schulden, hatte bestimmte Einkünfte, die Bauerschuld, zu erheben von denen, die sich etwa ansiedeln wollten, Teiche, Auen, Fischerei zu verwalten, hatte ein Wegewesen, Brandwesen, Fremdenpolizei. Dazu bedurfte sie außer

    über Stolz und Eigenmächtigkeit und behauptet bei dieser Gelegenheit, sowohl der Staller und Inspector, als auch die Richter (Kirchspielvögte) hätten ihren eigenen Nutzen dabei gesucht.

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/160&oldid=- (Version vom 14.6.2018)