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an, und baten nur, daß man ihnen billige Bedingungen gestatten möge. Es wurde Kriegsrath gehalten in dem Zelte, wo Herzog Adolf selbst schwer verwundet lag. Mehrere, von blinder Leidenschaft getrieben, riethen zur völligen Vertilgung des aufrührerischen Stammes. Hier aber zeigte sich der hohe Sinn des Herzogs, der doch wenigstens den Kriegsruhm Anderer zu schätzen wußte; er rieth zur milden Behandlung. Doch, hart genug waren die Bedingungen noch immer; sie würden die Dithmarschen gänzlich zu Grunde gerichtet und zu völligen Leibeigenen herabgedrückt haben. Am dritten Tage darauf gaben die Dithmarschen ihre Gegenerklärung: sie wollen gerne Urkunden und Siegeszeichen ausliefern und sich unterwerfen, nur solle man nicht begehren, daß sie die Kriegskosten bezahlten und auf eigene Kosten drei Festungen in ihrem Lande erbaueten; dagegen wollen sie gerne ihre jetzigen Festungen schleifen und so ihnen überliefern. Nur solle man sie nicht als Knechte behandeln, vielmehr so, wie die Friesen behandelt würden, die freie Besitzer aus eigenem Grundstück auf dem Fuß bestimmter Abgaben wären. Und so geschah es; die Capitulation ward am 20. Juni 1559 unterzeichnet. Die Dithmarschen stellten dem Grafenhause die Zusicherung ihres Gehorsams aus und erhielten dagegen von ihrem Landesherrn die Versicherung, daß ihnen die jetzt gestatteten Rechte bleiben sollen. Und in bedeutenden Stücken beruht bis auf den heutigen Tag die Verfassung des Landes auf diesen Capitulationen.

1565 erschien die kaiserliche Bestätigung des Vertrags, das Land ward dreifach getheilt. Indeß wurden noch nicht alle Versuche, die Freiheit wieder zu erwerben, aufgegeben; allein sie blieben fruchtlos, wie die Klagen des Erzbischofs von Bremen beim Reichskammergericht[1]. Die Ansprüche, welche Bremen

  1. Unter seinen Augen hatte Herzog Adolf die Regimenter vereinigt, mit denen er Dithmarschen unterwerfen wollte. Durchschaute der Erzbischof wirklich die Absicht des Fürsten nicht, oder gönnte er seinen protestantischen Unterthanen von Herzen die Züchtigung durch andere Protestanten: er that nichts, um das Ungewitter abzuwenden; aber um seine Herrschaft war es nun auch geschehen.
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Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/130&oldid=- (Version vom 14.6.2018)