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Schreibfehler heißt, ist nichts anderes als der Rangau; so wie Rengau eben denselben anzeigt.[1] Und der Verfasser der Urkunde hat sorgfältig Seinsheim, Iphisheim, Herrnsheim und Weigenheim vom Rangau abgesondert, weil sie nicht in demselben lagen. – Diese Urkunde beweist, daß der Name des Rangaus noch im XIV Jahrhundert fortdauerte.


§. 6.
Ob Schwabach im Rangau lag?

Falkenstein[2] rechnet die Stadt Schwabach zum Rangau, und beruft sich deßwegen auf eine Stelle bey Schannat[3] wo es heißt: Reginswint Comes tradidit sancto Bonifacio Rietheim, et Ritfeld, Suabaha, Suabheim, Vrheim, Vrbaresheim, Wielantesheim, Biergila, Hoveheim, et alia loca in pago Rangewe. Unter Suabaha versteht Falkenstein Schwabach, und rechnet es, vermög der letzten Worte, zum Rangau.

Allein 1) findet sich nirgends, daß Schwabach jemahls dem Stift Fuld gehört


  1. Hanselmanns Fortsetzung des Beweises, wie weit der Römer Macht eingedrungen. S. 355. 356.
  2. in der Beschreib. der Stadt Schwabach.
  3. Corp. trad. Fuld. p. 288.