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und gemeiniglich vom Kornschreiber in Administration berechnet wurde.[1]

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In diesem Officio de Rangau sind folgende Örter benennt: Bergel, Berghofen, Birkenfeld, Buchheim, Eckenbrechtshofen oder Ermezhofen, (wie Hocker sagt; allein beyde Orte sind verschieden) Ergersheim, Gattenhofen, (im Rotenburgischen) Hillesheim, Ipphofen, Ickelheim, Ippsheim, Kaubenheim, Kilchesheim, (jetzt Külsheim) Merlbach, Ottenhofen, Oberndorf, Pfaffenhofen, Suntheim, Sausenhofen,[2] Schwebheim, Scheckenbach, Westheim, Weigenheim, Windsheim, Windsheiming,[3] Urphersheim, Ulsenheim, Uttenhofen. – Unter diesen Orten gehört zwar Iphofen zum Iphigau; Ergersheim aber, Güllichsheim, und Weigenheim zum Gollachgau. Inzwischen waren vielleicht die Einkünfte aus diesen Dörfern nicht beträchtlich genug,


  1. Hocker in Supplem. zum Heilsbronn. Antiquit. Schatz. P. I. S. 3. hat dasselbe bekannt gemacht.
  2. Dieß findet sich nirgends, wenn es nicht Hausenhof ist. S und H konnten im Schreiben leicht verwechselt werden.
  3. Davon soll nachher noch besonders gehandelt werden.