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die im Herbste herkömmliche Flachssammlung in Betracht. Auch sie ist ziemlich weit zurück nachweisbar und wird 1756 ausdrücklich als Zubehör zu den Pfarreinkünften erwähnt. Soweit ersichtlich, ist vordem bei allen Bauern und Gütlern gesammelt worden; pflichtig war, wie es 1809 heißt, „jedes Haus mit Grundstücken“. Häuser ohne Grundbesitz oder später entstandene Anwesen blieben deshalb frei. Mit der Zeit hat sich dieses Verhältnis allerdings infolge der vielen Besitzveränderungen sehr verschoben, so daß sich für die Gegenwart ein ganz bestimmter Kreis von Abgabepflichtigen herausgebildet hat. Über die Höhe der Abgabe sind keine ganz genauen Vorschriften überliefert. Bald ist von 2–3, bald von 5–6 „Reißen“ die Rede; es hat sich die Menge offenbar nach der Größe des Hofes gerichtet. Betont wird nur stets, daß es feinster „Zwirnflachs“ sein müsse. Da Flachs zur Zeit nur noch selten gebaut wird, reichen die Leute meist den Wert in Geld dar, öfters auch in anderen Naturalien, wobei die Zustimmung des Pfarrers vorausgesetzt wird.

 Die auf der Pfarrpfründe ruhenden Lasten wurden bereits S. 60 hervorgehoben. Hier sei noch nachgetragen, daß unterm 10. April 1809 die bayerische Regierung in München verfügte, daß die lästige Gült an das Almosenamt in Nürnberg fortan wegzufallen habe, wogegen ein in Lichtenau aus zurückbehaltenen Gebühren für die Pfarrei Sachsen vorhandener Betrag von 745 fl. an das Almosenamt zu übergeben sei. Damit schien die Sache erledigt zu sein. Allein unter der unseligen Stiftungsadministration Herrieden (1808–1817) wurde die Gült stillschweigend ohne Vorwissen der Kirchengemeinde der Kirchenstiftung mit einem Betrag von jährlich 37 fl. aufgebürdet. Nachträgliche Beschwerden blieben erfolglos. – Im Jahre 1717 wurde dem damaligen Pfarrer eine jährliche Abgabe von 100 fl. zu einer beim Konsistorium Ansbach befindlichen Kasse zur Aufbesserung geringerer Pfarreien auferlegt. Die Summe wurde später ermäßigt, aber 1740 wieder erhöht, später bleibend auf 50 fl. festgesetzt. Erst 1807 fiel sie weg.


8. Die Pfarrkirche in Sachsen (Fortsetzung zu S. 69)

Der äußere Bau

 Über die ursprüngliche Gestalt der Kirche und ihren Um- und Ausbau in der Zeit vor der Reformation ist bereits auf S. 64 ff. berichtet worden. In der Folgezeit wurde bis zum Jahre 1804 keine wesentliche Änderung am äußeren Bau vorgenommen. Wir hören nur von Reparaturen am Dachgebälk, das öfters Schaden litt, wie