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leisten hatte. Auch gewisse Reichnisse an Geld und Naturalopfern, die der Pfarrer von Sachsen immer noch aus Immeldorf und Brodswinden bezogen hatte, fielen nach der Reformation weg. Dazu kam die fortschreitende Geldentwertung, die aus den schuldigen Zinsen, Gebühren und sonstigen Geldleistungen immer geringere Werte lieferte und so auch mit der Zeit die Einkünfte der Pfarrei minderte. Wenn z. B. ein Gulden in alter Zeit einen Kaufwert von 60 RM nach heutigem Gelde besaß, so war er zur Reformationszeit schon auf den Wert von etwa 31 M gesunken, 200 Jahre später waren es nur noch etwa 12 M und bei Einführung des neuen Münzsystems vor 65 Jahren rechnete man 1 fl. = 1,71 M, wobei zu bedenken ist, daß inzwischen auch die Mark schon wieder an Kaufkraft bedeutend eingebüßt hat. So trat auch durch diese Geldentwertung von selbst eine Minderung der Pfarreinkünfte ein.

 Die dem Pfarrer als Grundherren zustehenden Gülten und Handlöhne (S. 58) bestanden fort bis zum Jahre 1848, wo sie ebenfalls mit den übrigen Grundlasten (Zehnten u. a.) abgelöst wurden und damit der Geldentwertung und schließlich der Inflation verfielen.

 Nicht abgelöst wurden im Jahre 1848 die Gebühren für Amtshandlungen und die herkömmlichen Sammlungen in der Gemeinde, da diese nicht auf dem Grund und Boden ruhten, sondern auf der Zugehörigkeit zum Pfarrverbande. Die Gebühren für Taufen, Trauungen, Beerdigungen, Kommunionen und andere Amtshandlungen gehen auf sehr alte Zeit zurück. Schon 1433 heißt es in der Antwort auf eine Beschwerde aus der Gemeinde, daß die Leute bei Taufen dem Pfarrer sein „Recht geben“ sollen, daß jedoch der Pfarrer die Vornahme der Taufe nicht von der Leistung der Gabe abhängig machen dürfe, womit wohl gemeint ist, daß er bei Geringbemittelten nichts fordern dürfe. Auch was von dem „Send“ in Sachsen und Immeldorf berichtet wird (1450), deutet auf eine jährliche Gebühr aller beicht- und kommunionfähigen Gemeindeglieder. Bei Beerdigungen ergaben sich von selbst bestimmte Gebühren für Seelenmessen und etwaige sonstige kirchliche Handlungen (Begehung der Gräber u. a.). Man nannte diese das „Seelgerät“. Aus solchen Leistungen erwuchsen mit der Zeit feste kirchliche Abgaben bei allen geistlichen Amtshandlungen, die sogenannten Kasualgebühren, die einen Bestandteil des Pfarreinkommens bildeten und heute noch bilden. Da das Herkommen in den einzelnen Pfarreien verschieden war, ergab sich auch eine verschiedene Höhe der Gebühren je nach den Pfarrbezirken.

 Ebenso verschieden sind die da und dort noch bestehenden Sammlungen in den Gemeinden. Für die Pfarrei Sachsen kommt nur