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21/2 Simra Korn (8,3 hl) und 11/2 Simra Weizen (5 hl) um. An Stelle des Heuzehnten trat er 1812 eine kleine Wiese am Hohlenstein mit 0,38 Tagwerk ab. Auch in Sachsen wurde 1810 der auf 13 Anwesen ruhende Zehnte umgewandelt in 4 Simra 8 Metzen Korn (15 hl), 2 Simra Kartoffeln (14 hl) und 10 (?) „welsche Rüben“. 1833 wurde sodann der ganze Zehnte mit 60 fl. jährlich abgelöst. Der Külbinger Zehnte wurde erst bei der allgemeinen Ablösung der Grundlasten auf jährlich 41/2 Metzen Korn (93 l) festgesetzt.

 Im Jahre 1848 wurde für Bayern die Ablösung aller Grundlasten gesetzlich verfügt. Das betraf in erster Linie die Zehnten, aber weiter alle Gülten, Zinsen und Handlöhne, wie sie den Grundherren aus ihren Höfen und Gütern zustanden. Alle diese Reichnisse wurden zunächst in Geld umgewandelt und dann auf eine für das ganze Land geschaffene Ablösungskasse übernommen, an die fortan jährlich der festgesetzte Geldbetrag von den Pflichtigen als „Bodenzins“ einbezahlt werden mußte. Die Kasse gab ihrerseits an alle Empfangsberechtigten Ablösungsbriefe mit Zinsscheinen hinaus. Die Zinsscheine brauchten dann nur jedes Jahr zu den Fälligkeitsterminen eingelöst zu werden und die Beteiligten kamen so zu ihrem Geld. Für die Pfarrei Sachsen wurde ein Gesamtablösungsbetrag von 8787 fl. 11 kr. 1 d festgesetzt und daraus eine jährliche Rente von rund 350 fl. berechnet. Die Bodenzinse wurden mit der Zeit von den Bauern als eine drückende Last empfunden, zumal die Steuern und sonstigen Abgaben immer höher wurden. Man schuf deshalb Erleichterungen in der Weise, daß sich die Pflichtigen durch einmalige größere Zahlungen von den jährlichen Leistungen befreien konnten. Erst nach dem Umsturz 1918 wurde mit dieser Belastung völlig aufgeräumt. Freilich auch die Zahlungen der Ablösungskasse hörten bald auf, da die „Grundrenten“-Wertpapiere durch die Inflation genau so wie die übrigen Staatspapiere nahezu völlig entwertet wurden (Aufwertung nur zu 2,5%). Gegenwärtig weist die Pfarrstiftung nur einen Kapitalbestand von 3490,29 RM auf.


c) Sonstige Einkünfte. Lasten

 Mit der Einführung der Reformation kamen von selbst verschiedene Einkünfte der Pfarrei in Wegfall. Es wurden keine Seelenmessen mehr gelesen, keine Jahrtage mehr gehalten, keine Stiftungen mehr zur Pfarrei gemacht. Soweit aus früherer Zeit noch gestiftete Kapitalien, Grundstücke, Gülten oder Zinsen für Messen und Jahrtage vorhanden waren, flossen die Erträgnisse der Kirchenstiftung zu und nicht mehr dem Pfarrer, der ja nichts mehr dafür zu