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die Jahrtaggelder, die vor der Reformation die Pfarrer aus der Kirchenkasse bezogen, zugewiesen zu erhalten, wurde das von Nürnberg aus verboten. Er war es auch, der von dem nürnbergischen Pfleger Schnödt in Lichtenau ins Gefängnis abgeführt wurde, weil er auf Befehl der markgräflichen Regierung keine Nürnberger Mandate von der Kanzel ablesen wollte. So konnte auch er nicht unangefochten seines Weges dahingehen, obwohl er sichtlich ein stiller und treuer Arbeiter im Dienste seines Herrn war. Am 18. März 1561 schied er von dannen.

 1561–1576. Kißling Johann. War 1530 zu Windsheim geboren und wurde noch durch das Chorherrnstift auf die Pfarrei ernannt, auch von „Dechant und Kapitel“ des Stiftes verpflichtet, aber schon vom Dekanat Lehrberg in sein Amt eingewiesen. Anscheinend war er zuerst auch noch Vikar (Verweser), da das Stift erst 1563 einging. Jedenfalls bezog er von da ab das volle Pfarreinkommen von Sachsen. Weiteres ist von ihm nicht bekannt. 1576 kam er auf die Pfarrei Schalkhausen, wo er am 25. August 1611 starb.

 1576–1611. Löscher Eberhard. War vorher in Flachslanden als Pfarrer tätig und wurde am 18. Mai 1576 in Sachsen eingesetzt. Er unterschrieb mit den anderen markgräflichen Pfarrern die große, damals herausgegebene lutherische Bekenntnisschrift, die Konkordienformel. Von 1605 ab hatte er als Vikar seinen Sohn Michael bei sich, der zuvor Pfarrer in Neuendettelsau gewesen war und nun mit Frau und Kindern zu seinem Vater zog. Der Vater starb 1611.

 1611–1633. Löscher Michael, der Sohn des Vorgenannten. Er wurde am 2. Sonntag nach Trinitatis in sein Amt eingesetzt. Wie schon sein Vater, so hatte auch er unter den Streitigkeiten zwischen Nürnberg und Ansbach zu leiden (Verpflichtung vor dem Almosenamt in Nürnberg, Verlesung der Mandate u. a.). Während seiner Amtszeit brach der Dreißigjährige Krieg aus, der ihm einen frühzeitigen Tod brachte. Er starb am 29. Mai 1633 zu Ansbach an den Folgen seiner Mißhandlung durch die kaiserlichen Soldaten.

 1633–1650. Vogtherr Andreas, Pfarrer zu Eyb. Da das Pfarrhaus in Sachsen abgebrannt, auch die Gemeinde Sachsen teils ausgestorben oder geflüchtet, teils so verarmt war, daß sie keinen Geistlichen mehr ernähren konnte, mußte die Stelle im Nebenamte von Eyb aus versehen werden. Nach Vogtherrs Tode i. J. 1650 wünschten die Pfarrangehörigen von Sachsen wieder einen eigenen Pfarrer, weil sich die Verhältnisse gebessert hätten. Aber es lagen noch zu viele