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 Späterhin hatte Ratzenwinden noch zweimal Anlaß, seine Erklärung von 1823 zu wiederholen, nämlich i. J. 1834, als das Pfarramt Brodswinden den Antrag auf Umpfarrung gestellt hatte, und 1847, als das Dekanat eine solche Umpfarrung anregte. Dagegen wurde Langenlohe bald anderen Sinnes und wollte 1852 nach Lichtenau gepfarrt werden, was aber damals abgelehnt wurde. Erst in neuerer Zeit betrieb Herpersdorf seinen Anschluß an Lichtenau, in den Jahren 1908 und 1914, beide Male zunächst ohne Erfolg. Dann aber vereinigten sich Herpersdorf und Langenlohe 1926 zu gemeinsamem Vorgehen und betrieben vorerst nur die Umschulung nach Lichtenau bzw. für Langenlohe nach Petersaurach, was nach längeren Verhandlungen von der Kreisregierung am 1. Februar 1928 genehmigt wurde. Wie vorauszusehen war, ergaben sich nun für den Konfirmandenunterricht und für die Christenlehre die größten Schwierigkeiten. Die beiden Orte stellten daraufhin den neuen Antrag auf Umpfarrung, erst Langenlohe und nach ein paar Jahren auch Herpersdorf. Unterm 9. September 1929 wurde dann Langenlohe aus der Pfarrei Sachsen ausgeschieden und nach Petersaurach gewiesen, am 1. Juni 1936 auch Herpersdorf, das nach Lichtenau kam.

 Schon früher, i. J. 1856, waren die ganz nahe bei Lichtenau gelegenen Häuser der Gemeinde Volkersdorf Hs.–Nr. 28 und 29 der dortigen Pfarrei einverleibt worden; 1889 folgte auch Nr. 30 nach.

 Einen kleinen Zuwachs erfuhr der Pfarrbezirk Sachsen durch die Neubildung des Weilers Steinhof bei Ratzenwinden. Von einer Familie Steinbauer wurde dort in der Nähe des Strüthofs 1845 ein neues Anwesen angelegt, das in Anlehnung an den Namen des Besitzers der „Stein“-Hof genannt wurde. Ein zweites Anwesen kam 1850 dazu, später folgten noch zwei weitere.

 Zur Pfarrei gehört ein eigenes Amt, das von dem jeweiligen Pfarrer zu führen ist, das Pfarramt. Es hat alle äußeren Geschäfte, die in einem Pfarrbezirk anfallen, zu erledigen, die nötigen Schriftstücke zu fertigen und vor allem die Kirchenbücher zu führen. Wichtigere Schreiben, Urkunden und Akten werden in der Pfarr-Registratur, und wenn sie für die Gegenwart nicht mehr weiter benötigt werden, im Pfarr-Archiv aufbewahrt.

 In die Kirchenbücher werden alle anfallenden Taufen, Trauungen und Beerdigungen eingetragen und diese Amtshandlungen damit kirchlich beurkundet. Daneben werden noch Kommunikantenregister und Konfirmandenverzeichnisse geführt. Die Einrichtung von Taufbüchern und Trauungsbüchern war schon gleich nach