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Sachsen hinaus, der mitten in die Kirche hineinritt, um dort ein Mandat zu verlesen, nachdem die Nürnberger dem Pfarrer von Sachsen aufs strengste verboten hatten, überhaupt noch etwas aus Ansbach auf der Kanzel vorzubringen, wiederum ein unberechtigtes Verlangen. Umgekehrt drang 1578 am Pfingstmontag der Gerichtsschreiber von Lichtenau mit dem „Büttel“ (Amtsknecht) noch während des Gottesdienstes in die Sachsener Kirche ein und verlas dort ein Nürnberger Mandat; die Bitte des Pfarrers, doch erst den Schluß des Gottesdienstes abzuwarten, beachtete er nicht, erging sich vielmehr hernach auf dem Kirchhof noch in heftigen Schmähungen auf den Pfarrer, wofür er dann allerdings von Nürnberg aus zur Verantwortung gezogen wurde. Ähnlich geschah es in den nächsten Jahren, worauf die markgräflichen Räte zu Ansbach den Befehl gaben: Wenn der Lichtenauer Büttel wieder in die Kirche käme, solle man ihn „mit trockenen Streichen abbleuen“ und nach Ansbach ins Gefängnis „bei Wasser und Brot“ bringen (1583).

 Nürnberg ließ späterhin seine Mandate an die Kirchentüre oder an das Kirchhoftor anschlagen, aber Ansbach sorgte dafür, daß sie immer wieder abgerissen wurden, schickte auch öfters „Einspännige“ (Einzel-Amtsknechte) nach Sachsen hinaus. Als 1701 der Mesner von Sachsen von Lichtenau aus beauftragt wurde, die Nürnberger Mandate nach dem Gottesdienste auf dem Kirchhof zu verlesen, wurde ihm dies von Ansbach aus streng untersagt. Einmal kam es fast zu einer Schlägerei, als der Amtskastner von Ansbach persönlich mit einem Überreiter und dem Wildmeister von Hirschbronn in Sachsen erschien, um ein Nürnberger Mandat von der Kirchentüre abzureißen. Nach vorheriger Anweisung der Lichtenauer Pflegschaft liefen sogleich etliche 20 nürnbergische Untertanen zusammen, rissen den Amtsknecht zu Boden, holten Prügel und Flinten und drohten mit Erschießen und Totschlagen, so daß den Ansbachern nichts anderes übrigblieb, als sich zurückzuziehen. Bald darauf erschienen Ansbacher Husaren und schlugen ein Ansbacher Mandat am Kirchhoftor an, worauf sofort die Lichtenauer sich einstellten und das Mandat wieder abrissen. So geschehen im Jahre 1740.

 Man sieht, wie kleinlich und zum Teil lächerlich der Streit um die sogenannten „Gerechtsame“ auf beiden Seiten war, ein Streit, der sich so leicht hätte vermeiden und in Güte schlichten lassen.


e) Andere Streitigkeiten

 Einen Streitpunkt bildete immer wieder die Aufnahme der Verlassenschaft beim Tode eines Pfarrers. Das Stiftsamt zu Ansbach nahm dieses Recht in Anspruch, weil der Pfarrer