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Stadt den Pfarrer in seine Rechte vor der Gemeinde miteinweisen. Ferner sollten die Visitationen in der Gemeinde künftig von beiden Herrschaften zugleich vorgenommen werden.

 Damit war der Streit über die Pfarreinsetzung und die Kirchenvisitationen beendet. Gemäß dem Vergleich wurde künftig regelmäßig verfahren. Sogar Pfarrer Kehrer wurde nochmals in sein Amt eingesetzt, am 24. August 1654, diesmal von beiden Parteien gemeinschaftlich, die hernach im Wirtshaus zu Sachsen bei einem fröhlichen Mahle – auf Kosten des „Kirchenheiligen“ (Kirchenstiftung) – den Friedensschluß feierten. Nur das Almosenamt von Nürnberg schob sich hernach noch dazwischen, indem es von dem Rate der Stadt forderte, an seiner Statt bei den Installationen und Visitationen zugegen zu sein. Der Stadtrat gab nach und so erschien statt des Pflegers von Lichtenau fortan stets ein Herr des Almosenamts, zugleich mit einem Nürnberger Geistlichen, der bei der Visitation mitwirken sollte.


c) Der Streit um die Abhör der Gotteshausrechnungen

 Der Streit fing schon 1494 an. Damals waren bei der Rechnungsabhör im Pfarrhof zu Sachsen außer dem Pfarrer und den Gotteshauspflegern zugegen: der Dechant vom Chorherrnstift zu Ansbach, der Amtskastner von dort, der Pfleger von Lichtenau und ein Vertreter des Reichen Almosens von Nürnberg, also alle irgendwie in Frage kommenden Personen. Aber die Vertreter von Nürnberg erklärten, daß sie allein zur Rechnungsabhör zuständig seien und daß sie nur noch den Herrn vom Stift dabei dulden wollten. Dagegen erklärte der Stiftsdekan, daß er wegen des dem Stift zustehenden Patronates berechtigt sei zur Teilnahme; der Amtskastner aber sagte, daß er als Vertreter der markgräflichen Untertanen innerhalb der Pfarrei zu erscheinen befugt sei. Dazu lag auch Grund vor, weil die Nürnberger darauf ausgingen, die Pflegschaft des Gotteshauses nicht mehr wie bisher in die Hände von zwei nürnbergischen und zwei markgräflichen Untertanen legen zu lassen, sondern drei Nürnbergische und nur einen Markgräflichen wählen zu lassen, wie sie es tatsächlich im Jahr darauf versuchten, allerdings ohne Erfolg.

 Der Streit wiederholte sich in den nächsten Jahren. Von 1498 bis 1502 konnte überhaupt keine Rechnungsabhör vor sich gehen, weil man sich nicht zu einigen vermochte. Später (1520 und in den folgenden Jahren) sehen wir nur das Gumbertusstift und das Reiche Almosen vertreten, und es fehlten die beiden staatlichen Vertreter, der Pfleger von Lichtenau und der markgräfliche Amtskastner von Ansbach; darum ging es bei der Rechnungsablage friedlich zu. Aber in der Folge gab es doch wieder Auseinandersetzungen, besonders als der