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Obrigkeit und das Gesetz. Allerdings hat jene freie Bewegung auch Nachtheile, welche aber durch den Gewinn, den sie in sittlicher Hinsicht bringt, weit aufgewogen werden.

In England bewegt man sich ebenso frei, wie in Schottland; gleichwohl ist der Stand des religiös-sittlichen Lebens dort weniger befriedigend, als in Schottland. Der Grund davon liegt hauptsächlich darin, daß in England kein Ruhetagszwang besteht, wie in Schottland. Das englische Gesetz verbietet zwar am Sonntage merkantilischen und industriellen Verkehr, theatralische Vorstellungen, öffentliche Spiele, Tänze, Öffnen der Schenken während der kirchlichen Gottesdienststunden; dagegen gestattet es Reiten und Fahren, Musik im eigenen Hause, Wirthshausverkehr nach den Gottesdienststunden. Die königlichen Gärten und Schlösser sind gerade an den Sonntagen dem Publikum geöffnet, welchem dort auch wohl durch Militärmusik Unterhaltung geboten wird. Die Vergnügungsorte und Schenken in der Umgegend von Städten werden gerade an den Sonntagen am häufigsten besucht. Anders ist’s in Schottland. Hier steht am Sonntage der in der Woche übliche Verkehr völlig still. Das schottische Gesetz verbietet, wie das englische, am Sonntage merkantilischen und industriellen Verkehr, theatralische Vorstellungen, öffentliche Spiele, Tänze; es verbietet aber noch Anderes: den Verkehr in den Schenken nicht bloß während der Gottesdienststunden, sondern während des ganzen Ruhetages, von Mitternacht bis Mitternacht; es beschränkt am Sonntage die Eisenbahnfahrten und das Fahren auf den Landstraßen; es verbietet Musik im eigenen Hause, während man gerade in Schottland an den Wochentagen gerne musizirt und tanzt. Der Bäcker bäckt nicht in früher Morgenstunde. Da ist am Sonntag kein lautes Rufen auf den Gassen, kein Wirthshausverkehr, keine Zusammenkunft zu bürgerlichen Verhandlungen, keine Waffenübung, keine Jagd, kein Gewehrschuß, kein Reisen; nur Ärzte, Apotheker, Hebammen etc. warten ihres Berufes, wie an den Werktagen. So ist dort Ruhe und Stillstand des an den Werktagen üblichen Verkehrs, und zwar von Mitternacht bis Mitternacht. Beim Hinblick auf diesen

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/164&oldid=- (Version vom 31.7.2018)