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erklärte sich willfährig, rechtfertigte aber das Verfahren des Oberamtmannes von Korff, da Heilsbronn, dem neulichen Rezeß entgegen, dem Herrn von Korff keine Notifikation gemacht und ihn nicht zur Untersuchung beigezogen habe, weßhalb er zu Repressalien veranlaßt worden sei. Wenige Wochen nach diesen Vorgängen zeigte Beer die Alumnen Ulmer, Crailsheim, Frobenius und Burkhard wegen Schlägerei auf dem Keller an mit dem Beifügen: „Fast alle Demuth und Gottesfurcht ist ausgetilgt; man sehe die Verhandlungen über Fornikation seit 8 Jahren.“ Auf diese Anzeige erging ein scharfes Reskript von Onolzbach an die Präzeptores mit der Aufforderung, sich zu verantworten. Rektor, Konrektor und Kantor erklärten in ihrem Verantwortungsschreiben: „Hochwürdige Herren Patroni! Dero etc. haben durch ein ernsthaftes Reskript uns zu erkennen gegeben, daß die Alumni mit täglichem Schwelgen, Vagiren, Beleidigen der onolzbachischen Beamten und andere ärgerliche Bezeigungen dero großes Mißvergnügen erweckt. Wir haben viel Mühe angewendet, dieses abzustellen und in Bayreuth und Onolzbach inständigst um Securs angehalten, sind aber nicht mit Nachdruck secundirt worden. Man könnte in folgender Gestalt den Mißbräuchen begegnen: Die Eltern sollten ihren Söhnen kein Geld geben. Nicht die Scholaren, sondern deren Eltern sollten das Geld für Kleider in Empfang nehmen. Einschreiten gegen Erpressungen von Noviciis. Verbot an Wirthe. Bei Hochzeiten und Leichen sollte man das Singen dem Collaborator mit seinen deutschen Schülern übertragen, nicht mehr den Scholaren, welche sich dabei Exzesse erlauben und die Leute prellen. Keine Dienstleistungen mehr im Contubernio durch Mägde. Man verbiete den Inwohnern, den Scholaren Wohnung und Kost zu geben. Die Scholaren sollten nach dem Abendgebet zu Bett gehen, kein Feuer unterhalten dürfen; an die Rauchfänge sollten Schlösser gelegt werden. Außer den gewöhnlichen Vicarien sollten in jeder Klasse noch zwei Seniores angestellt werden. Weniger Vakanzen. Man sollte nur einen Eingang offen lassen, damit kein Schüler ohne unser Wissen ausgehen kann. Man gebe dem hiesigen Beamten Vollmacht,

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/141&oldid=- (Version vom 31.7.2018)