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in welcher Onolzbach allein den Gottesdienst auf eigene Kosten anzuordnen hat. In derselben haben die Inwohner die sacra zu suchen; doch bleibt ihnen unverwehrt, zu Gebet und Predigt in die Klosterkirche zu kommen. 3. Der Ort Heilsbronn selbst mit Ausnahme dessen, was dort gemeinschaftlich bleiben soll. Und gemeinschaftlich soll bleiben: a. die Fürstenschule mit Personal und Gebäuden; b. die Wohnungen des Predigers und aller Bediensteten; c. die Jurisdiktion über die Fürstenschüler; d. das Schulgebäude sammt Küche, Keller und Utensilien; e. die Klosterkirche; f. der Kirchhof daran; g. die Bibliothek und Registratur; h. der heilsbronner Hof in Nürnberg; i. Randersacker. In der Klosterkirche hat der Pfarrer als gemeinschaftlicher Klosterprediger den Präzeptoren, Gymnasiasten und Schulbedienten zu predigen, Betstunde zu halten und für beide Herrschaften zu beten. Die Präsentation der Stipendiaten steht, wie bisher, den beiden Konsistorien zu. Klag- und Schuldsachen eines Gymnasiasten behandelt der Rektor, und wenn er Bedenken hat, so berichte er an dasjenige Konsistorium, welches den Gymnasiasten präsentirt hat. Fornikationen oberländischer Gymnasiasten behandelt das zunächst gelegene bayreuthische Amt (Neuhof). Bei Fällen der niedern Gerichtsbarkeit strafen die von beiden Häusern aufgestellten Beamten, Vergehungen gegen die Disziplin die Präzeptoren. Die Jurisdiktion quoad criminalia steht Onolzbach zu.

Durch die Gebietsabtheilung von 1719 wurde die Zwietracht der Fürstenhäuser nicht beseitigt, der trostlose Zustand der Fürstenschule nicht besser, ja Manches wurde noch schlimmer in Folge der Abtheilung, was sich schon im nächsten Jahre nach derselben herausstellte. Der neben dem Verwalterverweser angestellte Adjunkt Mich. Beer berichtete am 17. März 1720 nach Onolzbach: „Seit 10 bis 15 Jahren haben die beiderseitigen Alumni so viel Exzesse mit Saufen ganze Tage und Nächte, Spielen, Fluchen und Schlagen verübt, daß verschiedene Kommissionen zu deren Untersuchung hieher abgeordnet worden sind. Die jungen Leute sind in ein so liederliches Leben verfallen, daß die mehresten heimlich echappiren, viele aber, weil sie den

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/139&oldid=- (Version vom 1.8.2018)