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Regierung Beschwerde der Gymnasiasten gegen den Küchenmeister ein. In der Beschwerdeschrift hieß es: „Der Metzger liefert dem Küchenmeister krankes Vieh, der Braumeister verdorbenes Bier, und so schon zwei Jahre her. Unsere Herren Präceptores haben es zwar untersagt, aber es wurde nicht besser, sondern schlimmer.“ Der Küchenmeister, welchem die Beschwerde zur Äußerung mitgetheilt wurde, erklärte: „Das sind Satansränke der Gymnasiasten, welche bei Nacht aus dem Gymnasio steigen und die Nacht hindurch Sünde treiben. Man frage den Konrektor. Das ist bloß Verhetzung durch den boshaften Koch und sein Weib. Die kleinen Alumni haben mitunterschrieben, um nicht von den großen viehisch tractirt zu werden.“ Dieser an den Markgrafen gerichteten Replik fügte der Küchenmeister eine sechs Bogen lange Aufzählung der seit einem Jahre vorgekommenen lasterhaften Gymnasiastenexzesse bei. Die Regierung schickte eine Untersuchungskommission. Küchenmeister und Metzger wurden entlassen, der Braumeister verwarnt. Die Untersuchungskosten mußten Gymnasiasten, Küchenmeister, Koch, Metzger und Braumeister zahlen.

Als nach zwanzigjähriger Amtsführung des Rektors Schmidt nirgends Besserung eintrat, erging am 2. Jan. 1711 vom Markgrafen Wilhelm Friedrich folgender Erlaß an den Prediger, Rektor, Konrektor und Verwalter: „Aus den vielen bisher vorgekommenen Exzessen, wovon ihr, die geistlichen Inspectores, weder an uns noch an unsere Rathsstube das Geringste nicht habt gelangen lassen, noch selbst etwas zu untersuchen begehrt, ist sonnenklar abzunehmen, daß bei der euch anvertrauten Schuljugend überaus schlechte Disziplin gehalten, allen Untugenden derselben nachgesehen und durch eine ungezähmte Licenz selbe auf das Äußerste verderbt, mithin gutentheils durch euer Verschulden ein so herrliches Beneficium unverantwortlich abutirt wird. Wir bezeugen hierüber unser äußerstes Mißfallen. Bei der hiernächst vorsichgehenden Generalvisitation wird sich ergeben, an wem die Schuld haftet, daß bisher so gar schlechte Aufsicht und Disziplin gehalten worden. Wir befehlen euch sammt und sonders, daran zu sein, daß allen Exzessen durch fleißige Inspektion und scharfe

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/137&oldid=- (Version vom 31.7.2018)