Seite:Georg Muck - Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3).pdf/102

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Es erschienen bei derselben im April 1671 kulmbachischerseits der Generalsuperintendent von Lilien und der Justizrath Gabr. Luther, onolzbachischerseits die Räthe Benz und Hammerschmit. In dem dabei aufgerichteten Rezeß hieß es: „Nachdem viele Beschwerden eingelangt wegen des Schulwesens zu Heilsbronn, zumal wegen der von den Alumnis verübten Exorbitancien, haben sich die Unterfertigten dahin verglichen: 1. Die Alumni werden ermahnt, nach der Fundation und den Rezessen zu leben. 2. Zur Abwendung der Beschwerungen sind die besten Mittel Visitationen, welche also, wie sonst, alljährlich im Mai gehalten werden sollen, wenn die beiderseitigen Räthe ohnehin wegen der Rechnung hieher kommen. 3. Der Prediger und der Rektor sollen gemeinschaftlich die Inspektion haben. 4. Aufsicht auf die deutsche Schule und die Bibliothek führt allein der Prediger Händel. 6. Die Inspektion beim Essen haben Prediger, Rektor, Konrektor und Kantor wechselsweise einen Tag um den andern, auch über die Zellen, Truhen und Betten. 8. Die deutsche Schule wird einem Alumnus übertragen, welcher nicht mehr Locat, sondern Collaborator heißen und von beiden Häusern wechselsweise gewählt werden soll. 10. Prediger und Präceptoren, welche eine Zeit her mißhellig waren, sollen sich vertragen. 11. Den Alumnis sollen ihre bisherigen Exzesse, Leichtfertigkeit, Pasquillmachen, Gotteslästerung, Fluchen, nächtliches Ausstreunen, Einsteigen in die Gärten etc. ernstlich vorgehalten werden bei Androhung der Entziehung des Benefiziums, des Ersatzes der sumtuum und der Relegation ohne Hoffnung auf Anstellung. 12. Die Schulgesetze sollen alle Vierteljahre vorgelesen, halbjährlich die Censuren über jeden Schüler an die Konsistorien eingeliefert werden etc.“ Diese Anordnungen waren recht gut gemeint; allein es fehlte die Durchführung. Daher die sehr richtige Fragstellung des damaligen Verwalters Stör: „Wie, wenn das im obigen Rezeß Verordnete nicht geschieht? wer wird die Mängel bei den Konsistorien anzeigen?“ Daß der Rezeß den gewünschten Erfolg nicht hatte, ergab sich drei Jahre darauf, als dieselben Räthe (nur an Luther’s Stelle der Rath Hofmann) wieder visitirten und das alte Thun

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 100. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/102&oldid=- (Version vom 1.8.2018)