Seite:Georg Muck - Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2).pdf/96

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Den Kommunikanten ist kein Tüchlein mehr unterzuhalten. Die Einsetzungsworte sind nicht mehr zu singen, sondern zu sprechen. Der Exorzismus ist bei der Taufe nicht mehr zu gestatten. Die 10 Gebote sind genau wie im 2. und 5. Buch Mosis der Gemeinde und Jugend vorzutragen. Der lateinische Gesang, das Ave Maria, Angst Christi und Tenebräläuten sind abzuschaffen. Über den Vollzug habt ihr binnen 14 Tagen an unsere Kanzlei in Amberg zu berichten.“ Modler vollzog das Mandat, „stürmte in seiner Kirche zu Hirschau alle Altäre und Kirchenzier“ und stellte sich unter den Schutz der calvinistischen Stadt Amberg, zum großen Mißfallen seines lutherischen Lehensherrn, des Abts Wunder in Heilsbronn. Dem wiederholten Befehl des Abts: sich in Heilsbronn zu stellen, um sein Jurament zu thun und das Verzeichniß über seine Einkünfte vorzulegen, folgte Modler nicht. Der Abt bat den Markgrafen Georg Friedrich, beim Herzog in Amberg zu erwirken: „daß in Hirschau der calvinistische Greuel abgeschafft und das dortige Pfarrlehen dem Kloster Heilsbronn erhalten werde.“ Der Abt erhielt vom Markgrafen zur Antwort: „Wir haben mit höchster Beschwerung gehört, daß die calvinistische Secte in der Oberpfalz mit Gewalt aufgedrungen wird; können aber unsern lieben Oheim, Schwager und Bruder, den Kurfürsten Friedrich, in seinem Lande nicht daran hindern, soweit es Lehre und Ceremonie betrifft, sondern müssen es Gott befehlen. Aber wegen Schmälerung der Einkünfte und Gerechtigkeiten werden wir uns bei ihm beschweren.“ Pfarrer Modler zog von Hirschau weg. Der Markgraf beschwerte sich versprochenermassen beim Kurfürsten und erhielt von diesem unterm 30. Juli 1569 aus Heidelberg folgende Antwort: „Was wir Liebes und Gutes vermögen, allezeit zuvor. Hochgeborener Fürst, freundlich lieber Oheim, Schwager und Bruder. Wir hätten auf das Schreiben, Hirschau und Thumbach betreffend, vor dieser Zeit geantwortet, haben aber zuvor Bericht einholen müssen. In den Pfarren Hirschau und Thumbach haben wir das jus nominandi et praesentandi, wie denn auch in den Jahren 1547 und 58 die Pfarrer Modler und Knüttel von uns dem Abt präsentirt, aber vom Abt

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 94. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/96&oldid=- (Version vom 31.7.2018)