Seite:Georg Muck - Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2).pdf/542

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Acker in Baldingen und setzen zu Bürgen den ehrsamen Mann Hans von Bezze, Vogt zu Wallerstain, und Ulrich den Nawer, Bürger zu Nördlingen, die zu laisten geloben. Und wir Schwester M. von Westhausen, Äbtissin zu Kirchheim und die Sammung des Closters vergehen auch, daß wir in den Kauf willigen und siegeln auch.“ Sechs Siegel wurden der Urkunde angehängt. Der Abt Arnold hatte alles gethan zur Sicherung seines Kaufes. Gleichwohl wurde der Kauf vom Grafen Konrad dem Jüngeren von Oettingen angefochten, bis dieser schließlich vor dem Landgerichte erklärte, daß er allen Ansprüchen an die heilsbronnischen Güter in Baldingen entsage. In der dem Abt zugestellten Urkunde erklärte der Gerichtsvorstand: „Ich Albrecht von Stoffeln saß zu Gericht in der edlen Herren Stadt Oettingen auf dem Landtage. Da kam der Herr Graf und sagte, daß er von der Klage gegen Halsprunn lassen wolle. Da fragte ich die Ritter: „Was Recht wäre?“ Die sagten: „Daß er wohl gethan habe.“ Deß zu Urkund gebe ich dem Kloster diesen Brief mit dem Landgerichtssiegel der Herren von Oettingen.“ 117 Jahre später wurden die Heilsbronner Unterthanen in Baldingen wegen dreier Wiesflecklein von Grenznachbarn geirrt und geengt. Der 23. Abt Wegel wahrte auf dem Prozeßwege die Rechte seiner Unterthanen. Das Stadtgericht Nördlingen entschied gegen Heilsbronn, worauf der Abt an das Reichskammergericht appellirte. Er berief zur Abfassung eines Appellationsinstruments Notar und Zeugen nach Nürnberg in den dortigen Heilsbronner Hof und sandte dahin als Anwalt und Prokurator des Klosters seinen Konventualen Sayler. In dem Instrument hieß es: „Im Namen Gottes etc. Kund und zu wissen sei, daß vor mir Johann Polraus und Zeugen erschienen ist der hochgelehrte Herr Johann Sayler, der heil. Schrift Doctor, als Anwalt des Klosters mit einer Appellation in seiner Hand, bat um Apostel und Vernehmung der Zeugen und protestirt gegen das Urtheil des Stadtgerichts Nördlingen etc. Und ich Joh. Polraus, Clericus, Bamberger Bisthums, aus päpstlicher und kaiserlicher Gewalt ein offenbarer Notarius habe dieses Instrument in diese Form gebracht und mit meinem

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 540. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/542&oldid=- (Version vom 1.8.2018)