Seite:Georg Muck - Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2).pdf/513

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der Pfarrkirche oder in den Capellen (Sachsbach und Bechhofen) bei den Messen geopfert wird, soll der Caplan dem Pfarrer ausantworten, auch sonst keine pfarrlichen Rechte haben; aber er soll den Pfarrer vertreten bei Krankheit oder Abwesenheit und ihm gehorsam und pflichtig sein mit Singen und Lesen, wenn er das begehrt. Auch soll er in der Woche nicht mehr als drei Tage feiern und keinen Freitag oder Samstag ohne Meß sein. Deß zu Urkund geben wir diesen Brief mit unseren beiden anhangenden Insiegeln und mit des Pfarrherrn zu Königshofen eigenem Insiegel. Und ich Conrad Frankh, zu der Zeit Pfarrherr zu Königshofen, gebe meinen guten Willen dazu. 1407.“ Die in diesem Stiftungsbriefe genannte „Mühle bei Königshofen“, Weihermühle, wurde heilsbronnisch. Der Besitzer derselben verweigerte 1557 die Abreichung des Zehnten an die Kaplanei. Dagegen beschwerte sich der damalige Pfarrer Hoppinger bei seinem Lehensherrn, dem Bischof in Eichstätt, als Pfarrpatron von Königshofen, und legte seiner Beschwerdeschrift, zum Nachweis über die Zehntpflicht des Müllers, obige Urkunde in Abschrift bei. Diese beiden Schriftstücke wurden vom Bischof dem 33. Abt Schörner zugeschlossen. Der Abt wies nach auf Grund der Saalbücher, daß der Müller nicht von seinem ganzen Gute, sondern nur von neun Morgen den Zehnten zu geben habe. Marschalkin Anna, eben genannt als Mitstifterin der Kaplanei, ließ angeblich auch die Ortskirche umbauen und sich darin begraben. Die heilsbronner Aufzeichnungen geben darüber keine Nachricht. Dagegen konstatiren sie inhaltlich eines vom Abt Wegel i. J. 1477 ausgestellten Vererbbriefes, daß in Königshofen ein klösterliches Institut bestand. Der Brief lautet: „Wir Bruder Peter (Abt Wegel) thun kund, daß wir der geistlichen Schwester Elsen der dritten Regel St. Franciscen Ordens und ihren Nachkommen unser Gut zu Königshofen zu der rechten Hand des Weges, so man gen Watzendorf hinaus geht und etwo der Katharina Knollin eigen gewesen ist, erbweis verliehen haben gegen ein halb Simra Korngült, 60 Pfennige etc. jährlich. Soll das Gut in gutem Stand halten, bei uns Recht nehmen. Damit die Schwestern ihres geistlichen

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 511. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/513&oldid=- (Version vom 1.8.2018)